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Friedhofssatzung Schlechte Chancen für Preissenkung

Mit der Friedhofssatzung hat sich der Hauptausschuss im Oschersleber Rathaus beschäftigt.

Von Sebastian Pötzsch 28.08.2015, 01:01

Oschersleben l Bereits seit Ende Juni hatte der Vorschlag der Freien Unabhängigen Wählergemeinschaft FUWG die Ortschaftsräte passiert. Fast alle Gremien hatten dem Antrag der Oschersleber Stadtratsfraktion zugestimmt. Einzig die Schermcker Lokalpolitiker stimmten mit Nein und die Mitglieder des Peseckendorfer Ortschaftsrates berieten ohne Ergebnis.

Zu Beginn der Lesung im Hauptausschuss machte Oscherslebens Baubetriebsamtsleiter Steffen Czerwienski deutlich, was es für die Stadtkasse bedeutet, wenn die Gebühren tatsächlich nach dem Vorschlag der FUWG geändert würden. Seinen Ausführungen zufolge liegen die Betriebskosten für alle Trauerhallen sowohl auf dem städtischen Friedhof in der Kernstadt als auch bei jenen in den Ortsteilen bei rund 48 000 Euro. Mit den Einnahmen über die Nutzungsgebühren von aktuell 310 Euro pro Trauerfall würden die Kosten zu 100 Prozent gedeckt. „Die Reduzierung der Gebühren für die Nutzer um 50 Prozent stellt eine Belastung von etwa 24 000 Euro für den Oschersleber Haushalt dar“, machte der Amtsleiter den Ausschussmitgliedern deutlich. Das Minus sei angesichts der klammen Kassen, die sowieso schon ein Millionenloch aufweisen, schwer zu schultern.

FUWG-Mitglied Jörg Gildemeister hob die Proteste aus der Bevölkerung hervor, die durch die Erhöhung der Gebühren im vergangenen Jahr ausgelöst worden waren. Außerdem kritisierte der Klein Oschersleber, dass Nutzer für alle Zeremonien-Gebäude die gleichen Gebühren zu zahlen haben, obwohl die Trauerhallen gerade auf den Friedhöfen in den Ortsteilen in erbärmlichen Zuständen seien.

„Nein, das sehen Sie falsch“, konterte Olaf Pankow und wies auf die seiner Meinung nach gerechte Verteilung der Kosten für die Nutzer hin. Denn die Trauerhallen in den Ortschaften würden weit weniger genutzt, teilweise nur ein- oder zweimal im Jahr. „Die Betriebskosten übersteigen hier eigentlich die Einnahmen. Die Trauerhalle auf dem städtischen Friedhof in Oschersleben wird dagegen viel mehr genutzt, sodass über die hier eingenommen Gebühren die schlecht laufenden Friedhofskapellen in den Ortschaften subventioniert werden“, betonte der Sozialdemokrat.

Die Haltung der Verwaltung machte unterdessen Bürgermeister Benjamin Kanngießer (parteilos) deutlich. „Wir sind bereits dabei, den Haushalt für das kommende Jahr zu planen. Der Kostendeckungsgrad von 100 Prozent muss erhalten bleiben. Das verlangt die Kommunalaufsicht. Sagen Sie mir, woher die 24 000 Euro herkommen sollen, dann gehe ich da mit“, forderte er die Ausschussmitglieder auf.

Unterdessen legte Amtsleiter Steffen Czerwienski den Politikern eine Statistik vor, nach der die Nutzung der Trauerhallen trotz der seit dem November vergangenen Jahres erhöhten Gebühren nicht zurückgegangen sei. Demnach wurden die Friedhofskapellen im Jahr 2013 insgesamt 119 Mal genutzt und im vergangenen Jahr 123 Mal. „In diesem Jahr haben hier bisher 76 Trauerfeiern stattgefunden, also rund zehn im Monat“, rechnet Czerwienski vor. „Die Befürchtung war ja, dass sich aufgrund der Erhöhung der Gebühren die Nutzung der Trauerhallen verringert und wir dann vor noch weniger Einnahmen stehen“, stellte Wolf-Uwe Venske von den Linken fest. Und der Bürgermeister setzte dem hinzu, dass das Defizit im Haushalt für 2016 wohl noch größer ausfallen werde als im aktuellen Plan.

Die Diskussion unter den Ausschussmitgliedern und Amtsmitarbeitern war dann wohl auch ausschlaggebend für das Ergebnis der anschließenden Abstimmung: Einzig FUWG-Stadtrat Jörg Gildemeister stimmte dem Antrag seiner Fraktion zu, sieben Ausschussmitglieder stimmten dagegen und stellten sich damit gegen die Entscheidungen der meisten Ortschaftsräte.

Mit dem Stadtratsbeschluss über die Änderung der Friedhofssatzung vom 1. Oktober des vergangenen Jahres hatten sich zum 8. November 2014 die Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen um das Doppelte auf 310 Euro erhöht. Daraufhin wurde die neue Satzung heftig kritisiert. Für die FUWG Grund, einen Antrag zur Änderung der Satzung zu stellen mit dem Vorschlag, die Gebühren um 50 Prozent zu reduzieren. Die einst beschlossene Gebühr in Höhe von 310 Euro „stellt eine Kostenerhöhung zur bis dahin bestehenden Gebühr von rund 100 Prozent dar. Diese Erhöhung innerhalb von drei Jahren ist unzumutbar“, heißt es in der Begründung. Nun muss der Antrag der FUWG noch den Stadtrat passieren, dessen Mitglieder am Mittwoch, 9. September tagen. Die Veranstaltung ist öffentlich.