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Gebührensatzung Vor Umsetzung sind viele Fragen offen

Eine beschlossene Satzungsänderung sorgt für Diskussionen. Es geht um die Nutzung von Gemeindesälen und Dorfgemeinschaftshäusern.

Von Yvonne Heyer 15.07.2016, 01:01

Oschersleben l „Ich bin pappesatt“, mit diesen Worten kommentierte Klein Oscherslebens Ortsbürgermeister Jörg Gildemeister den jüngst gefassten Beschluss zur Änderung der „Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Dorfgemeinschaftshäuser und sonstigen kommunale Veranstaltungsräume in der Stadt Oschersleben“.

Die Änderung der Satzung aus dem Jahr 2007 war notwendig geworden, da in der alten Fassung nicht alle Dorfgemeinschaftshäuser und Veranstaltungsräume aufgeführt waren. Zudem erfolgte eine Trennung zwischen Sportstätten und kommunalen Räumen sowie der Verleihung von Bühnenteilen und Festzeltgarnituren. Der Gemeindesaal in Klein Oschersleben und das Gemeindezentrum in Hadmersleben beispielsweise waren bis zum 31. Dezember 2015 von der Bewos verwaltet worden, ab dem 1. Januar 2016 ist die Stadt wieder zuständig.

Vor der Beschlussfassung war die Satzungsänderung in den Ortsteilen, im Sozialausschuss und im Hauptausschuss diskutiert worden.

Der Klein Oschersleber Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung die Satzungsänderung komplett abgelehnt. „Es waren die Vereine und die Feuerwehr die vor mehr als 20 Jahren die Sanierung des Saales, vor allem den Anbau der Toiletten und Küchen in Eigenleistung vorgenommen haben. Als Dankeschön gab es dafür die Regelung, dass Vereine den Gemeindesaal kostenfrei nutzen. Und jetzt sollen sie zahlen? Die damals eigenständige Gemeinde Klein Oschersleben hat für die Vermietung und Nutzung des Saales an Vereine und Privatpersonen ein Prozedere erarbeitet, das sich in 25 Jahren bewährt hat. Das wird jetzt mit einem einzigen Fingerzeig vom Tisch gewischt“, ärgert sich der Ortsbürgermeister. Auf Ablehnung stieß im Ortschaftsrat auch die Tatsache, dass mit der Satzung eine kräftige Gebührenerhöhung ins Haus steht. Statt 55 Euro sind künftig 150 Euro plus Betriebskosten zu zahlen.

Bislang war es in Klein Oschersleben so, dass eine Person den Saal nach der Benutzung reinigte, was über die Nutzungsgebühren bezahlt wurde. „Die neue Satzung regelt dies anders. Der Nutzer zahlt das Dreifache und putzt selbst. Unser Ortschaftsrat hatte sich dafür ausgesprochen, dass die Reinigung wie bisher erfolgt. Doch das fand in der Satzung keine Berücksichtigung“, so Gildemeister. Auch im Stadtrat gab es zur Reinigung der Dorfgemeinschaftshäuser und kommunaler Veranstaltungsräume unterschiedliche Meinungen, da die Erfahrungen nun einmal beweisen, dass es unterschiedliche Auffassungen zum Saubermachen gibt.

„Bevor man diese ‚Zentralisierung‘ der Satzung vorgenommen hat, hätte man sich mit den guten Ergebnissen und Gepflogenheiten beschäftigen und sich daran orientieren müssen“, meint Jörg Gildemeister. Der Klein Oschersleber Ortschaftsrat hatte auch vorgeschlagen, dass eine ortsansässige Person weiterhin die Ver- und Übergabe des Saales vor und nach der Nutzung regelt und auch die Termine koordiniert. Wie das künftig geregelt wird, darüber hat die Volksstimme noch keine Antwort erhalten.

Der Klein Oschersleber Gemeindesaal war bislang nicht nur für Ortsansässige ein gefragter Veranstaltungsort, was allein folgende Zahlen belegen. In diesem Jahr gibt es dort 34 Veranstaltung, 17 von Vereinen und 17 private. „Die Nutzung wird geringer werden. Davon bin ich überzeugt“, meint Jörg Gildemeister, der sich vor allem über die Missachtung der Ortschaftsräte ärgert.

Auch der Peseckendorfer, der Hadmersleber und der Beckendorf-Neindorfer Rat hatten sich gegen die Satzung ausgesprochen. Im Protokoll der Hadmersleber Sitzung heißt es unter anderem: „Des Weiteren befürchtet der Ortschaftsrat eine ähnliche Tendenz wie bei den rückläufigen Trauerhallennutzungen aufgrund der gestiegenen Gebühren.“

Nicht desto trotz beschloss der Stadtrat mehrheitlich am 23. Juni die Satzung, die nun am 6. August in Kraft tritt.

Die Nutzung der Gemeinschaftshäuser ist laut der aktuellen Satzungsänderung grundsätzlich gebührenpflichtig. Einrichtungen der Stadt (Kita, Grundschulen) dürfen die Räumlichkeiten weiterhin kostenfrei nutzen. Ortsansässige Vereine zahlen für ihre Veranstaltungen keine Gebühren, sie haben allerdings die Betriebskosten zu tragen. Regelmäßige Vereinsarbeit wie Training, Gesangsstunden und Ähnliches werden auf Antrag von der Gebührenpflicht ganz oder teilweise befreit. Die Betriebskosten hingegen müssen vom jeweiligen Nutzer entrichtet werden.

Bevor die Satzung in Kraft tritt, sind noch zahlreiche Fragen zu klären. Beispielsweise wer festgelegt, in welcher Höhe eine Kaution zu hinterlegen ist. Woher bekommen die Nutzer die Nutzungsvereinbarung, den Schlüssel für die Räumlichkeiten? Werden nicht zusätzliche Kosten verursacht, wenn ein Mitarbeiter der Stadt in die Ortsteile fahren muss?

Und weil diese Fragen und andere Dinge allesamt noch nicht geklärt sind, bleibt zumindest das Organisatorische erst einmal beim Alten.