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Hamersleben Ruinen auf der Denkmalsliste

Die Gemeinde Am Großen Bruch hat bereits beschlossen, dass es kein öffentliches Interesse am Erhalt der alten Maschinenfabrik gibt.

Von Yvonne Heyer 17.11.2020, 00:01

Hamersleben l Auch 30 Jahre nach der Deutschen Einheit gibt es in vielen Orten der Region verlassene Stallanlagen, verfallene Produktionsstätten, für die sich bis zum heutigen Tag kein Investor oder eine neue Nutzung finden lässt. Das trifft in Hamersleben auf die ehemalige Pumpen- oder Maschinenfabrik im Steinberg zu. Das Areal mit ehemaligem Wohn- und Verwaltungsgebäude sowie Werkhallen gehört der Kommune. Die Gebäude samt Grundstück mit der ehemaligen Holland-Kaufhalle hingegen nicht. Von allen Gebäude geht eine große Gefahr aus. Für die Gebäude im kommunalen Eigentum gibt es keine Rettung mehr. Die Dächer fallen in sich zusammen. Die Schäden am Gebäude sind deutlich sichtbar: Heraus brechende Steine der Außenwände, Sorgen bereitet auch der Balkon des einstigen Wohn- und Verwaltungsgebäudes. Die Dachpappe des desolaten Daches fliegt bei Wind auf die angrenzenden Grundstücke und sogar bis auf die Bundesstraße.

Die Gemeinde Am Großen Bruch und die Verbandsgemeinde insgesamt sind wegen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit des Gesamtobjektes an einer Klärung der Lage interessiert.

Verbandsgemeindebürgermeister Fabian Stankewitz, der sich seit geraumer Zeit um eine Lösung bemüht, verweist aber auch auf die Problematik, dass das Eigentum geteilt ist. Ein kleinerer Teil gehört der Gemeinde, ein Großteil einem niederländischen Eigentümer. Dieser ist nachweislich im August 2015 verstorben. Da die Ermittlung von Erben durch die Verwaltung der Verbandsgemeinde keinen Erfolg brachte, hat, wurde die Bestellung eines Nachlasspflegers veranlasst. „Damit habe ich nun einen Ansprechpartner. Ein Verkauf an Dritte gehört ebenfalls zum Aufgabenkreis. Ein Wertgutachten liegt in der Zwischenzeit vor. Der Verkehrswert liegt bei einem Euro“, erklärt Fabian Stankewitz. Das größte Problem der Liegenschaft sei jedoch die Tatsache, dass sie unter Denkmalschutz steht. Es komme also nur die Zerstörung des Denkmals in Frage. Dies könne laut Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nur durch wenige Tatbestände begründet werden. „Ein entsprechender Antrag wird aktuell von mir vorbereitet“, so Stankewitz.

Einen ersten wichtigen Beschluss dazu hat bereits die Gemeinde Am Großen Bruch gefasst. Der Gemeinderat hat öffentlich und einstimmig festgestellt, dass am Erhalt des Industriedenkmals, ehemalige Maschinenfabrik Steinberg 1 in Hamersleben, kein nachhaltiges öffentliches Interesse besteht. In der Begründung heißt es, dass die Kommune sehr wohl versuche, die Besonderheiten ihrer Geschichte für nachfolgende Generationen zu erhalten. Dazu gehört z.B. der Erhalt der Telegrafenstation in Neuwegersleben, der Kindertagesstätte Wulferstedt und eines Wohnhauses in der Kirchstraße in Hamersleben. Diese Liegenschaften konnten zur Sicherung des Erhalts mit Nutzungen versehen werden, stellen aber dennoch regelmäßig große finanzielle und personelle Herausforderungen an die Gemeinde. Für die genannten Gebäude kann ein hohes öffentliches Interesse nachgewiesen werden. Für die alte Maschinenfabrik jedoch nicht. Vielmehr werde deutlich, dass sich die Bevölkerung eine ortsbildtypische Bebauung oder Freiflächengestaltung in diesem Bereich wünscht. Die verfallenen Gebäude fügen sich nicht in das Umfeld ein, sie stören stattdessen stark das gesamte Ortsbild.

Besonders die vom Gelände ausgehenden Gefahren für Leib und Leben stünden in keinem Verhältnis zum Denkmalschutz. Der Erker der Villa ist in allen Bauteilen stark geschädigt. Es bestehe dauerhaft die Gefahren, dass dieser auf die öffentliche Straße stürzt.

Zusammenfassend stellt der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch fest, dass es kein nachhaltiges Interesse am Erhalt der Liegenschaft gibt. Stattdessen sollte die zeitgeschichtliche Epoche in Form der Bebauung für nachfolgende Generationen dokumentiert und archiviert werden.

Nach der Gemeinde Am Großen Bruch müsse nun auch die Verbandsgemeinde Westliche Börde einen entsprechenden Beschluss fassen.

Sollte es dazu kommen, dass das Industriedenkmal tatsächlich aus der Denkmalsliste des Landes gestrichen werden darf, gilt es eine nächste Hürde zu nehmen: der Abriss, der mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.

„Für einen Abbruch sind Fördermittel notwendig. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es dazu eine Fördermittelrichtlinie. Ein entsprechender Antrag wird ebenfalls durch mich vorbereitet. Bis Ende November möchte ich alle Unterlagen zusammen gestellt haben“, erklärt Fabian Stankewitz.