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Justiz Haftsachen haben keine Pause

An den Gerichten in Oschersleben werden sich künftig einige Verfahren verzögern.

Von Uta Müller 21.07.2020, 01:01

Oschersleben l Auch Justizia ist gegen die Corona-Einschränkungen nicht immun: Und so lief der Betrieb am Amtsgericht in Oschersleben in den vergangenen Wochen etwas behäbiger als üblich. Trotz Krankheit und Pandemie-Pläne sei man im Gericht durchgängig gefordert gewesen, den rechtsstaatlichen Betrieb aufrecht zu erhalten, betont Dietmar Beddies vom Amtsgericht Oschersleben.

Grundsätzlich und unabhängig von der Corona-Krise liegt es in der Hand der Richter, ob verhandelt wird oder nicht: Das gestattet ihnen der Grundsatz richterlicher Unabhängigkeit, der im Artikel 97 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, erläutert der Direktor des Amtsgerichts. Damit könnten die Richter Prioritäten setzen. Im Amtsgericht Oschersleben wurden sämtliche Verhandlungstermine abgesagt. Beddies zufolge fanden bis Ende April nur noch Eilsachen statt. Ganz konkret, so der Jurist weiter, wurden während der Corona-Zwangspause ausschließlich Haftsachen sowie Kindschaftssachen weiter betrieben. „Alles was unaufschiebbar ist“, so Beddies. Wenn es also um Strafsachen geht, wird das Verfahren nicht auf die lange Bank geschoben.

Nichtsdestotrotz hat die Verlagerung von Terminen in die Zukunft auch Folgen für den einzelnen. Sämtliche Zivilsachen seien liegen geblieben, sagt Geschäftsleiterin Nancy Blauth. Es fehlen acht Wochen Sitzungstätigkeit. „Die Verfahrenszeiten werden sich insgesamt verlängern“, sagt die Geschäftsleiterin. Man gehe davon aus, dass diese bis Mitte nächsten Jahres abgearbeitet seien. Dieser Stau werde im Moment mit zusätzlichen Sitzungstagen abgearbeitet. Der normale Bürger würde das jedoch kaum bemerken, da sich insgesamt alles um acht Wochen nach hinten verschiebe. Die Dienstgeschäfte außerhalb der mündlichen Verhandlungen seien in den zurückliegenden Wochen zwar weiterhin bearbeitet worden. Da die Anwesenheit einiger Mitarbeiter aufgehoben wurde, kam es zu Verzögerungen. Digitale Arbeitsmöglichkeiten zu Hause bestehen nicht. Homeoffice sei in der Justiz technisch noch nicht möglich, da keine gesicherten Kommunikationswege hierfür zur Verfügung stünden. „Die telefonische Erreichbarkeit bestand und besteht“, so Dietmar Beddies.

Auch das Amtsgericht Oschersleben verfügt über einen Pandemie-Plan, berichtet Dietmar Beddies. Das Landgericht habe einen Vertretungsplan gemacht, damit bei einem Totalausfall dringende Angelegenheiten und unaufschiebare Sachen gewährleistet seien. „Zunächst wurde der Publikumsverkehr eingeschränkt, das heißt Bürger und Verfahrensbeteiligte wurden aufgefordert, Anträge sowie sonstige Anliegen nicht mehr persönlich, sondern sofern irgend möglich schriftlich, per Fax oder auch telefonische anzubringen.“

In den letzten Wochen ist der Betrieb am Amtsgericht allmählich wieder angelaufen. „Seit Mai ist wieder normaler Sitzungsbetrieb möglich“, sagt Amtsgericht-Direktor Beddies. Mit welchen Beschränkungen Rechtssuchende künftig leben müssen? Betritt man das Gerichtsgebäude, trägt man sich in eine Liste ein, damit eventuelle Ansteckungsketten nachvollzogen werden können. Man versuche, Besucherströme so zu steuern, dass sich möglichst wenig Leute zur selben Zeit im Gericht aufhalten, sagt Beddies. „Im Gericht selbst wird ganz normal verhandelt.“ In den Sitzungssälen, in der Rechtspflege sowie sämtlichen Räumen mit engem Publikumsverkehr gebe es Plexiglaswände. In Oschersleben besteht zusätzlich noch eine Maskenpflicht. „Das hat ganz einfach mit unseren baulichen Gegebenheiten zu tun“, so der Jurist. Aufgrund der Enge im Treppenhaus und auf den Fluren in dem historischen Gebäude, habe man sich in Absprache mit dem Präsidenten des Landgerichts für eine Maskenpflicht entschieden. Was im hiesigen Gerichtsalltag weiterhin auf unabsehbare Zeit bleiben wird, ist das Gebot, jegliche körperlichen direkten Kontakte zu vermeiden. Also Hände schütteln, den Sicherheitsabstand zu wahren und auch sonstige Hygienevorschriften einzuhalten, erläutert er. „Ferner wird auch die Einschränkung des öffentlichen Dienstbetriebes dahingehend erhalten bleiben, dass Anliegen – soweit möglich – schriftlich vorzubringen sind“, so Beddies. Insgesamt beschreibt er die Abläufe im Publikumsverkehr als reibungslos. Bürger reagierten auf die Einschränkungen sehr einsichtig. Legitime Rechte der Rechtssuchenden seien zu jedem Zeitpunkt beachtet und gewährleistet. Sämtliche Mitarbeiter seien über die empfohlenen Schutzvorkehrungen belehrt und an die jeweiligen Vorgaben angepasst worden.