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Kifög Viele Eltern zahlen nun weniger

Seit Januar 2019 hat das neue Kinderförderungsgesetz in Sachsen-Anhalt Gültigkeit. Die wichtigste Neuerung tritt in Oschersleben in Kraft.

Von Yvonne Heyer 09.01.2019, 00:01

Oschersleben l Familien mit mehreren Kindern gehen also mit einer deutlichen Haushaltsentlastung in das Jahr 2019. Das Kinder-Förderungs-Gesetz (KiFöG), noch 2018 vom Landtag verabschiedet, sagt aus, dass ab 1. Januar 2019 nur noch für das älteste Kind Beiträge zu entrichten sind. Jüngere Geschwisterkinder werden dann kostenfrei betreut. „Für die Stadt Oschersleben bedeutet dies, dass alle Familien, für die diese Regelung zutrifft, spürbar entlastet werden. Monatlich beläuft sich die Summe der nicht erhobenen Kita-Beiträge auf ca. 8000 Euro. Auf das gesamte Jahr summieren sich knapp 100.000 Euro, für die aktuell die Stadt Oschersleben aufkommt“, erklärt Stadtsprecher Mathias Schulte.

An die Eltern seien bereits sogenannte Nullbescheide verschickt worden, um die zügige Umsetzung der KiFöG-Regelung zu gewährleisten. Zugleich konnte bereits zum Jahresanfang die Abrechnung umgestellt werden, so dass es zu keinen Abbuchungen für jüngere Geschwister mehr kommen wird. So sei der Verwaltungsaufwand sogar geringer, ohne Hin- und Herbuchereien.

Besonders ist in Oschersleben der Umstand, dass die Stadtverwaltung auch die Beiträge für die Einrichtungen freier Träger einzieht. „Daher profitieren sowohl die Eltern mit Kindern in städtischen als auch in Einrichtungen in freier Trägerschaft zeitgleich von den Regelungen des neuen KiFöG. Insgesamt profitieren 95 Geschwisterkinder vom geänderten Gesetz.

Das KiFöG und die damit verbundenen finanziellen Entlastungen für Eltern gelten allerdings nur für Krippe und Kindergarten, nicht für den Hort.

In der Stadt Oschersleben werden insgesamt 1183 Mädchen und Jungen in städtischen Einrichtungen und in Kitas freier Träger betreut.

In einem offenen Brief hatte Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne erklärt, dass die Übernahme der Gebühren für die jüngeren Geschwisterkinder eine Entlastung für Eltern in Höhe von rund zehn Millionen Euro bedeute.

Das neue KiFöG sieht auch vor, dass zum neuen Kindergartenjahr ab 1. August 2019 alle Kinder einen Betreuungsanspruch von acht Stunden pro Tag haben. Familien, die mehr Stunden wegen Arbeit, der Pflege von Familienangehörigen, Ausbildung, Umschulung oder wegen anderer familiärer Gründe benötigen, können weiterhin unbürokratisch wie bisher bis zu zehn Stunden Betreuungszeit wählen. Dazu ist kein gesonderter Antrag erforderlich.