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Planung Rolle rückwärts im Projekt Wohnungsbau

Humanas als avisierter Investor soll entgegen der bisherigen Planung an der oberen Bahnhofstraße in Wefensleben bauen.

Von Ronny Schoof 17.12.2019, 01:00

Wefensleben l Nachträglich und aufgrund geänderter rechtlicher Bestimmungen erfüllt sich die Forderung der Freien und unabhängigen Wählergemeinschaft Wefensleben (FUWG) offenbar doch noch. Die Ratsfraktion um Sportvereinsvorsitzenden Torsten Fieseler hatte sich in den vergangenen Monaten vehement dafür eingesetzt, das Bauprojekt nicht auf dem eingeebneten Schulgrundstück neben der Sporthalle zu realisieren, sondern auf der Freifläche zwischen Bahnhofstraße und Thomas-Mann-Straße.

Im Gemeinderat hatte es keine klare Mehrheit für diese oder jene Variante gegeben, der Grundsatzbeschluss zur Bebauung des Schulareals war nur knapp befürwortet worden. Auch unter den Einwohnern – das zumindest wurde im Rahmen einer regen Diskussion im Sozialausschuss deutlich – herrschte geteilte Meinung darüber. Die FUWG hatte zu diesem Zeitpunkt bereits angekündigt, ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen, um den Ratsbeschluss zu kippen.

Diesen Schritt kann sich die Wählergemeinschaft nun wohl sparen, denn der Humanas-Wohnkomplex mit rund 60 altersgerechten Wohnungen wird aller Voraussicht nach nicht auf dem ehemaligen Schulgelände errichtet. Darüber hat Bürgermeisterin Ulla Krolop (CDU) in der jüngsten Ratssitzung unterrichtet. Hintergrund der überraschenden Kehrtwende sei eine neue Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes zum Verkauf kommunaler Grundstücke.

„Dadurch hat sich für uns ein neuer Sachverhalt ergeben“, erklärte Krolop auf Nachfrage gegenüber der Volksstimme, „und zwar insofern, dass wir die Veräußerung des Schulgrundstücks öffentlich ausschreiben müssten, da es sich um Eigentum der Gemeinde handelt. Das wiederum würde eine zeitliche Verzögerung bedeuten und die Planungen unnötig in die Länge ziehen. Darüber hinaus gäbe es keine Gewissheit, ob wir Humanas dann auch den Zuschlag für den Kauf geben dürften. Wir möchten aber, dass genau dieser Investor bei uns tätig wird, weil uns das Konzept zusagt und wir ein gutes Gefühl bei diesem Partner haben.“

So sei also die vorgeschriebene Ausschreibung der entscheidende Punkt gewesen, um die Standortfrage noch einmal neu zu beantworten. Die per Rundverfügung erlassenen rigideren Landesvorgaben beim Verkauf kommunaler Grundstücke seien der Gemeinde erst auf Nachfrage bei der Kommunalaufsicht bekannt geworden.

Die Ausschreibungspflicht gilt allerdings nicht für gesellschaftliches Eigentum und somit auch nicht für das Alternativgrundstück. „Dieses ist ja im Besitz unserer Wohnungsbaugesellschaft“, so Krolop, „und kann daher ohne Umwege veräußert werden.“ Der Wobau- Geschäftsführung sei bereits der Auftrag erteilt worden, mit Humanas in Verkaufsverhandlungen zu treten. Der Investor habe noch während der Entscheidungsphase im Rat keinerlei Bedenken gegen das eine oder das andere Grundstücke erklärt. An dieser Position habe sich nichts geändert. Ulla Krolop dazu: „Humanas ist es egal, wo sie bauen, sie möchten nur so schnell wie möglich starten. Ich gehe also davon aus, dass Anfang des nächsten Jahres der nächste Schritt erfolgt.“