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Schloss Peseckendorf Käufer hält an Kaufvertrag fest

Im Mai 2018 hat der Paritätische Wohlfahrtsverband verkündet, dass Schloss Peseckendorf einen Käufer gefunden hat. Seither war es ruhig.

Von Yvonne Heyer 19.10.2018, 01:01

Peseckendorf l Das Peseckendorfer Schloss wird seit 2012 vom bisherigen Besitzer, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen-Anhalt, nicht mehr genutzt. Die bis dato im Schloss befindliche Landesjugendbildungsstätte wurde geschlossen.

Als Andrik Krüger als stellvertretender Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Mai 2018 mitteilte, dass das Schloss einen Käufer, der in der Presse nicht genannt werden möchte, gefunden hätte, sagte er aber auch: „Die Wirksamkeit des Kaufvertrages ist letztendlich noch von einem zukünftigen Nutzungsrecht der Wiese vor dem Schloss abhängig. Da diese Wiese nicht zum Gebäude gehört, aber für die Nutzung des Gebäudes eine entscheidende Rolle spielt, laufen hierfür derzeit die Verhandlungen zwischen dem neuen Besitzer und der Stadt Oschersleben.“

Die Verpachtung der Wiese fällt in die Zuständigkeit des Ortschaftsrates Peseckendorf und dieser hat in seiner Sitzung im Mai festgelegt, die Wiese unter Auflagen zu verpachten und dieses auch notariell festzuschreiben. „Nach meinem Kenntnisstand hat der Ortschaftsrat von Peseckendorf im August dieses Jahres eine Verpachtung der anliegenden Wiese für den neuen Eigentümer des Objektes abgelehnt“, so Krüger in diesen Tagen. Dem widerspricht Stadtpressesprecher Mathias Schulte. „Der Beschluss vom Mai ist nicht aufgehoben, hat weiterhin Bestand.“

Weiterhin kritisiert Andrik Krüger, dass die Stadt Oschersleben ihr gesetzliches Vorkaufsrecht für zwei Flurstücke direkt vor dem Schloss ausüben wird. „Damit ist das Gebäude des Schlosses für den Eigentümer eigentlich nur noch über ‚fremde‘ Grundstücke zugänglich und eine weitere Vermarktung des Objektes ist/wäre völlig unmöglich gewesen. Beide Entscheidungen haben für Unverständnis und auch Ärgernis bei uns und besonders beim Käufer gesorgt“, teilt Andrik Krüger mit. Letztendlich aber habe der Käufer sein Rücktrittsrecht vom Kauf des Schlosses nicht ausgeübt.

Die Grundstücksproblematik sei deshalb besonders ärgerlich, „da es uns gelungen ist, die Fördermittelproblematik für alle Beteiligten zufriedenstellend zu lösen. Das heißt, die Grundstücke können nunmehr lastenfrei veräußert werden“, erklärt Krüger. In den vergangenen Jahren scheiterte der Verkauf des Peseckendorfer Schlosses auch daran, dass nach der Sanierung mit Fördermitteln eine noch Jahre dauernde Fördermittelbindung bestand.

Der abgeschlossene Kaufvertrag sei juristisch in Kraft, lediglich eine Vertragsanpassung aufgrund der Ausübung des Vorkaufsrechtes der Stadt Oschersleben sei noch notwendig. „Mit dem Vorkaufsrecht für zwei Grundstücke vor dem Schloss möchte sich die Stadt zuallererst Wegerechte sichern“, so Stadtsprecher Schulte.