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Stadtpolitik Bürgerbudget braucht einen langen Atem

Bis die Bürger in Oschersleben über Projekte abstimmen können, wird es ein Weilchen dauern.

Von André Ziegenmeyer 04.03.2020, 00:01

Oschersleben l Jedes Jahr zum Stadtfest sollen die Oschersleber die Wahl haben: Welche Projekte sollen mithilfe des Bürgerbudgets umgesetzt werden? 50.000 Euro sollen pro Jahr im städtischen Haushalt bereit stehen. Jedes einzelne Projekt für sich darf nicht mehr als 15.000 Euro kosten. So lautet der Plan.

Der Einführung des Bürgerbudgets hat der Stadtrat bereits in seiner Januar-Sitzung zugestimmt. Den Antrag hatte die SPD gestellt. Jetzt geht es um die praktischen Einzelheiten. Die standen bei der jüngsten Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses auf der Tagesordnung. Ein Zwischenergebnis: Mit der Premiere in diesem Jahr wird es wohl nichts. Der Grund ist die Terminkette.

Zunächst einmal sollen Bürger Vorschläge machen, welche Projekte in Angriff genommen werden sollen. Denkbar sind zum Beispiel die weitere Ausstattung eines Spielplatzes, die Einrichtung eines Hundeplatzes, die Pflanzung von Bäumen oder die Schaffung zusätzlicher Sitzgelegenheiten. Das Ziel des Bürgerbudgets ist eine direkte Form der demokratischen Mitbestimmung. Laut der Satzung, die im Sozialausschuss diskutiert wurde, müssen die Vorschläge bestimmten Kriterien genügen. Unter anderem gilt: Der Einbringer des Vorschlags muss Oschersleber und mindestens 16 Jahre alt sein. Der Begünstigte des Vorhabens darf aus den zurückliegenden drei Bürgerbudgets kein Geld bekommen haben. Das Projekt muss in die Zuständigkeit der Stadt fallen und umsetzbar sein. Es darf sich nicht um fortlaufende Projekte handeln, die kontinuierliche Folgekosten nach sich ziehen. Das Projekt darf nicht bereits auf andere Weise aus dem Stadthaushalt gefördert werden. Weiter heißt es in der Satzung: „Die Förderung von festlichen Veranstaltungen anlässlich eines Ereignisses wie Schulabschlussfeiern, Initiationsfeiern, Jubiläen und ähnliches sind von dieser Förderung ausgeschlossen.“

Zu guter Letzt müssen die Vorschläge bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht werden. Da wird es hakelig. Laut der aktuellen Fassung der Satzung wäre das der 30. April. Zuvor war der 30. Juni angedacht. Aber: Laut Satzung geht es dabei um „Vorschläge zum Bürgerhaushalt des Folgejahres“. Was immer 2020 vorgeschlagen würde, käme also erst 2021 zur Abstimmung und Umsetzung.

Olaf Pankow als Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion wohnte der Ausschusssitzung als Gast bei. Er wies darauf hin, dass durchaus eine gewisse Vorlauffrist nötig sei. Zunächst einmal müsse die Stadtverwaltung die eingereichten Vorschläge prüfen. Dabei gehe es sowohl um die Einhaltung der Kriterien als auch um die Frage, ob die Kostenschätzung realistisch ist. Nach der Prüfung müssten die Vorschläge publik gemacht werden, beispielsweise durch Flugblätter. Schließlich sollten die Bürger schon vor dem Stadtfest wissen, was zur Wahl steht.

Hinzu kommt: Die Satzung, die im Ausschuss diskutiert wurde, ist noch ein Entwurf. Bevor sie Gültigkeit erlangt, muss sie in verschiedenen Gremien behandelt sowie beschlossen und veröffentlicht werden. Auch das dauert seine Zeit. Sogar, wenn es keine Änderungswünsche mehr gibt.

Vor diesem Hintergrund hielt Olaf Pankow fest, dass die 50.000 Euro, die für das Bürgerbudget 2020 bereitstehen, verfallen werden. Umso wichtiger sei es, dass es zumindest im nächsten Jahr zu einer Abstimmung über Projekte komme, und nicht erst 2022.

Pankow schlug daher eine Sonderregelung für das erste Jahr des Bürgerbudgets vor. Demnach könnten die Einwohner beispielsweise bis zum 31. Dezember 2020 Vorschläge einreichen, die dann 2021 zur Abstimmung stehen. Ohnehin äußerte er sich kritisch darüber, den 30. April als Stichtag zu nehmen. Dann läge zwischen Einreichung der Vorschläge und Abstimmung immer mehr als ein Jahr. „Das ist in meinen Augen zu viel“, erklärte Olaf Pankow.

Da die Satzung laut Tagesordnung nur diskutiert werden sollte, fasste der Ausschuss keinen formalen Beschluss. Er beauftragte die Verwaltung jedoch damit, zu prüfen, ob der 30. Juni als Stichtag nicht doch sinnvoller ist. Eine Abstimmung über die Satzung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.