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Ostelbien Dauerbewohner sollen Bungalows räumen

Der Salzlandkreis und die Stadt Schönebeck wollen die ganzjährigen Bewohner im Naherholungsgebiet Plötzky loswerden.

Von Jan Iven 16.02.2019, 00:01

Schönebeck l Für einige Bewohner sind sie teilweise der einzige Wohnsitz überhaupt. Die Behörden sprechen hingegen von illegalen Schwarzbauten, die eigentlich gar nicht ganzjährig bewohnt werden dürften. Die Rede ist von den mehr als 1000 Bungalows im Naherholungsgebiet Plötzky. Ursprünglich als Wochenendhäuser gedacht, haben sich einige Bewohner dort dauerhaft eingerichtet. Auflagen zum Baurecht und Wohnrecht wurden dabei nicht immer eingehalten. Die Behörden haben diesen Zustand jahrelang stillschweigend geduldet. Doch damit ist nun offenbar Schluss.

Denn seit einigen Wochen bekommen immer mehr Besitzer der Bungalows in Ostelbien Post vom Bauamt des Salzlandkreises. Darin heißt es: „Ihnen wird untersagt, das Wochenendhaus ... zu Wohnzwecken zu nutzen. Die Nutzung ist innerhalb einer Woche ... einzustellen.“ Die Begründung: Laut Bebauungsplan befinden sich die Bungalows in einem Außenbereich „in einen ausgewiesenen Wochenendhausgebiet, in welchem das dauerhafte Wohnen nicht zulässig ist“.

Zum einen soll dieses Gebiet der Naherholung dienen. Zum anderen sind Abwasser- und Müllentsorgung, Straßen und Rettungswege nicht für ein dauerhaftes Wohnen ausgelegt. Das Bauamt des Kreises droht daher in seinem Schreiben ein Zwangsgeld von 2000 Euro an, wenn das Wohnen nicht innerhalb einer Woche eingestellt wird.

Bei den Bewohnern der Bungalows hat diese Ankündigung erwartungsgemäß für Panik gesorgt. Zwar hat der Salzlandkreis bisher offenbar nur einige Dutzend Briefe verschickt. Aber auch die anderen Bewohner haben nun Angst, dass sie demnächst unangenehme Post bekommen. „Wer noch einen anderen Wohnsitz hat, meldet seinen Hauptwohnsitz um“, sagt Holger Wald, Vorsitzender des Erholungs- und Freizeitverein Plötzky, in dem mehr als 400 Bungalowbesitzer organisiert sind. Das Problem: Manche Bewohner haben gar keinen anderen Wohnsitz mehr, weil sie ganzjährig im Naherholungsgebiet leben. Deshalb rät der Vereinsvorsitzende: „Wer so einen Brief erhält, sollte innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.“ Denn ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig und ist nicht mehr zu ändern.

Was die Bungalowbesitzer besonders ärgert: „Wir konnten hier unseren Hauptwohnsitz anmelden und haben Steuern bezahlt. Trotzdem dürften wir nicht mehr in den Anlagen wohnen.“ Nachdem das jahrzehntelang keine Behörde interessiert hat, können die Bewohner nicht verstehen, warum sie innerhalb einer Woche ausziehen oder sich ummelden sollen. Zumal einige gar nicht wissen, wo sie hin sollen.

Tatsächlich räumt auch der Salzlandkreis auf Nachfrage der Volksstimme schriftlich ein, „dass hier das Melderecht nicht mit dem Baurecht konform geht“. So ist die Stadt Schönebeck für die Anmeldung zuständig, der Salzlandkreis hingegen für die Einhaltung des Baurechtes.

„Wir können aber gar nicht verhindern, dass sich jemand bei uns anmeldet“, sagt Schönebecks Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU). Wer seinen Wohnsitz in einem Bungalow anmeldet, bekomme von der Stadt allerdings schriftlich mitgeteilt, dass die Ferienhäuser „grundsätzlich keine Dauerwohnstätte“ sind.

Trotzdem kann die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Ferienhäusern nach dem Bundesmeldegesetz von der Kommune nicht abgelehnt werden. Aus Sicht der Stadt Schönebeck ist damit aber jeder Betroffene schon bei Anmeldung darüber informiert worden, dass in den Bungalows nicht dauerhaft gewohnt werden darf. „Wer sich wissentlich in so eine gesetzwidrige Situation bringt, ist selbst schuld“, sagt Jurist Bert Knoblauch. „Dazu stehe ich, auch wenn ich mir damit keine Freunde mache.“

Aus Sicht der Schönebecker Stadtverwaltung stellt die ganzjährige Nutzung nicht zuletzt ein Sicherheitsrisiko dar. „Wenn die Bungalows bei einem Großbrand abbrennen, weil die Feuerwehr durch die engen Wege nicht hinkommt, dann ist auch wieder die Stadt schuld“, befürchtet Oberbürgermeister Knoblauch. Außerdem gibt es Zweifel daran, dass das Abwasser auf den Grundstücken immer ordnungsgemäß abgeholt und entsorgt wird. Bei einer ganzjährigen Nutzung wäre das nämlich ziemlich teuer. Und so besteht bei den Behörden der Verdacht, dass der eine oder andere Bungalowbesitzer die Abwässer einfach ins Grundwasser versickern lässt.

Der Stadt sind die Dauerbewohner im Feriengebiet daher schon seit Langem ein Dorn im Auge. Tatsächlich kam es in der Vergangenheit gelegentlich zum Streit mit dem Salzlandkreis, weil die zuständige Baubehörde in der Vergangenheit immer wieder Bauten genehmigt hat, die deutlich auf eine illegale Dauernutzung schließen ließen. So wird in Schönebeck gewitzelt, dass ein genehmigter Geräteschuppen plötzlich einen Keller mit Sauna hatte. Mittlerweile streiten sich Stadt und Kreis sogar vor Gericht über erfolgte Baugenehmigungen.

Inzwischen will man das Problem aber wieder gemeinsam angehen. So haben Kreis und Stadt eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, um zunächst einmal eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bungalows zu machen und langfristig mehr Ordnung in das Naherholungsgebiet zu bekommen. „Das wird sicherlich noch Jahre dauern“, sagte Oberbürgermeister Bert Knoblauch. Dass der Salzlandkreis aber nun plötzlich so rigoros vorgeht und den Bewohnern gerade einmal eine Woche zum Ummelden oder Ausziehen lassen will, hat aber offenbar sogar die Schönebecker Stadtverwaltung überrascht.

Auf Nachfrage der Volksstimme gibt sich die Kreisverwaltung allerdings nachsichtig. „Dem Salzlandkreis ist bewusst, dass Lösungen mit Übergangsfristen gefunden werden müssen, immer in Einzelfallbetrachtung“, teilte Marianne Bothe, Sprecherin des Salzlandkreises, mit. Verfügungen kämen nur als letztes Mittel zum Einsatz. „Letztlich sollen die über Jahre entstandenen und nicht mehr tragbaren Zustände in angemessener Zeit bereinigt werden. Auf keinen Fall darf sich der derzeitige Zustand verfestigen“, heißt es aus Bernburg.

Gleichzeitig bringt der Kreis eine Stichtagsregelung ins Spiel. Demnach sollen nur noch Nutzer, die nach dem 1. Oktober 2018 ihren Hauptwohnsitz in den Gebieten angemeldet werden, die Dauernutzung innerhalb einer Woche einstellen. Als Wochenendhäuser dürfen die Bungalows weiterhin genutzt werden, versichert die Sprecherin des Salzlandkreises.

Abrisse von Bungalows stehen aber offenbar nicht zu befürchten: „Für die Gebäude dürfte überwiegend Bestandsschutz gelten, die Verwaltung beabsichtigt keinen Abriss.“ Auch nachträgliche Legalisierungen sollen nach Prüfung durch den Kreis möglich sein.

Ist die ganze Aufregung also umsonst? „Wir sehen da ein größeres Bild“, sagt Holger Wald vom Erholungs- und Freizeitverein. So werden die Bungalowbesitzer mit diesen Briefen verunsichert. Gleichzeitig steigen die Kosten für die dezentrale Abwasserentsorgung und auch für Trinkwasser erheblich. Die Frage der Müllentsorgung sei in vielen Bereichen der Ferienhäuser immer noch ungeklärt.

Gleichzeitig diskutieren die Schönebecker Stadträte über den Verkauf der beiden kommunalen Campingplätze in der Region. Daher haben die Vereinsmitglieder die Befürchtung, dass auch die bisher verpachteten Grundstücke mit den Bungalows irgendwann an Dritte verkauft werden könnten. „Wir sind gegen eine weitere Kommerziali- sierung des Naherholungsgebietes. Wir wollen hier nicht noch einen Ferienpark“, sagt Wald.

Und so haben die Mitglieder vom Erholungs- und Freizeitverein Plötzky nun einen offenen Brief an den Oberbürgermeister, die Ortsbürgermeister und die Stadträte verfasst. Darin sprechen sie sich gegen eine Entwicklung auf „massentouristischem Minigolfniveau“ aus. Gleichzeitig regt der Verein einen Dialog an, der den „touristischen Ausbau unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten“ voran bringt, um die „einzigartige Naturlandschaft“ zu erhalten.

Doch bisher hat nur der Ortsbürgermeister von Plötzky, Martin Kütz (SPD), auf den Brief reagiert. Er will sich nun mit den Vereinsmitgliedern zusammensetzen.