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Straßenbau Satzung bleibt in der Schublade

Die Gemeinde Wische verfügt noch nicht über eine gültige Straßenausbaubeitragssatzung. Die Rechtsaufsicht mahnte das jetzt an.

Von Ralf Franke 03.11.2015, 20:00

Wendemark l Deshalb stand das Thema Straßenausbaubeitragssatzung auch bei der jüngsten Ratssitzung am Montagabend im Dorfgemeinschaftshaus Wendemark mit auf der Tagesordnung. Zu einem Beschluss kam es jedoch nicht. Und es sieht auch nicht so aus, als ob es in nächster Zeit dazu kommen wird. Was zum Teil auch ein Fall von zivilem Ungehorsam sein könnte, weil die Kommunalpolitiker auf der untersten Ebene scheinbar nur noch auf dem Papier über Selbstverwaltung verfügen und sich vielmehr einer Vorschriftenflut beugen müssen. Sie sparen, wo sie können, und rutschen mit ihren Finanzen trotzdem immer weiter in die Miesen. Das erzeugt Frust.

„Wir brauchen die Satzung derzeit nicht“, brachte es Wilfried Hotowetz auf den Punkt. Was er damit meinte und was Bürgermeister Karsten Reinhardt bei der Einleitung zum Thema auch bestätigt hatte: In der Gemeinde stehen in absehbarer Zeit keine Straßenausbauprojekte, die sich die Kommune jenseits der Unterhaltungsmaßnahmen leisten könnte. Wobei Baumtsleiter Guido Mertens einwarf, dass sich ja plötzlich Fördertöpfe auftun könnten, von denen bislang niemand etwas weiß und die den Standpunkt der Gemeinde ändern könnten.

Mit den wichtigsten Straßen und Wegen ist die Kommune zwar durch. Aber ein, zwei Wunschvorhaben gibt es doch noch. Für den Fall, so Hotowetz, könne man die Satzung fix und fertig in der Schublade haben, um im Ernstfall nur noch die Hand heben zu müssen.

Das Misstrauen hat einen guten Grund. Die Räte wollen es wohl nicht darauf ankommen lassen, dass die Aufsichtsbehörden mit einer gültigen Satzung nachträgliche Veranlagungen bei Straßenausbaubeiträgen anweisen.

Ob der Rat mit der Taktik durchkommt bleibt abzuwarten. Zumindest das Erarbeiten des Papiers wird nicht auf die lange Bank geschoben. Der Gemeinderat überlässt die Vorarbeit indes dem Bürgermeister und dem Bauamt. Reinhardt will das Ergebnis dem Gremium demnächst vorstellen.

Fest steht schon jetzt, dass es eine Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen geben soll. Die Variante, gegen die es vor Jahren noch Bedenken wegen möglicher Klagen gab, hat sich in anderen Gemeinden inzwischen bewährt. Im Gegensatz zu einmaligen Beiträgen für tiefgründige Ausbaumaßnahmen beziehungsweise nennenswerte Verbesserungen auf Verkehrsflächen würden nicht nur die jeweiligen Anlieger, sondern alle Grundstückseigentümer der Gemeinde zur Kasse gebeten. Allerdings werden die Beiträge auch in dem Fall nach Größe und Nutzungsart der betroffenen Flächen erhoben.

Trotzdem ist das Prinzip wiederkehrender Beiträge solidarischer und die finanziellen Belastungen, die auf die Wische-Dörfler zukommen könnten, vergleichsweise gering. In der Praxis sind bislang durchschnittlich Beiträge im unteren zweistelligen Bereich bekannt geworden, während es für die Anlieger bei einmaligen Beiträgen schnell mal in die Tausende gehen kann.