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Nach Abwahl Großpietsch bis Ende des Jahres im Amt

Rochauer Bürgermeister ist abgewählt, aber nicht abgesetzt.

06.11.2015, 13:48

Rochau (dsc) l Rolle rückwärts: „Ich möchte deutlich klarstellen, dass Uwe Großpietsch nach wie vor Bürgermeister der Gemeinde Rochau ist. Er ist es. Er war es. Und er wird es bis zum 31. Dezember 2015 bleiben“, erklärte Verbandsgemeindebürgermeister Eike Trumpf Freitag in einem Pressegespräch. Weiter führte er auf, dass Großpietsch eine Urkunde als Wahlbeamter habe und bis zum 31. Dezember dieses Jahres als Bürgermeister gewählt ist. Dass es nach der offiziellen Feststellung des Wahlergebnisses eine andere Auffassung aus dem Verwaltungsamt gab, bezeichnet Trumpf als „unglückliches Missverständnis rechtlicher Art in unserem Hause“.

Was war passiert? Bei der Bürgermeisterwahl in Rochau am 18. Oktober traten der amtierende Bürgermeister Uwe Großpietsch sowie Dirk Zeidler als Kandidaten an. Großpietsch unterlag seinem Gegenkandidaten (wir berichteten). Die Amtszeit des neu gewählten Bürgermeisters beginnt am 1. Januar 2016. Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters dauert dementsprechend bis zum 31. Dezember dieses Jahres.

Im Verwaltungsamt wurde dies anders gesehen. Während sich Eike Trumpf im Urlaub befand, wurde im Sachgebiet Hauptamt der Paragraph 61 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, das sich mit Wahlen und Amtszeiten befasst, falsch interpretiert. Dort heißt es in Absatz 3: „Das Weiterführen der Geschäfte bis zum Amtsantritt des neu gewählten Hauptverwaltungsbeamten entfällt, wenn der Hauptverwaltungsbeamte (...) ohne Rücksicht auf Wahlprüfung und Wahlanfechtung nach Feststellung des Wahlausschusses nicht wiedergewählt ist“. Da Großpietsch nicht wiedergewählt wurde, wurde diese Passage zu seinen Ungunsten ausgelegt. Die Kommunalaufsicht bestätigte die Lesart im Sachgebiet Hauptamt.

Für Großpietsch hatte das zur Folge, dass er nachdem am 20. Oktober das Wahlergebnis durch den Wahlausschuss festgestellt wurde, nicht mehr seines Amtes walten konnte. Enttäuscht ist Großpietsch nicht nur über die Auslegung des Gesetzes, sondern auch, weil er nicht direkt vom Verwaltungsamt informiert wurde, sondern die Nachricht von Rochaus stellvertretenden Bürgermeisterin Gabriele Andert erhielt, die die Geschäfte bis zu Zeidlers Amtsantritt lenken sollte. „Daraufhin habe ich das Amtssiegel und die Schlüssel abgegeben“, berichtet Großpietsch. Seinerseits habe er daraufhin seinen Rücktritt erklärt, den er mittlerweile wieder zurückgezogen hat.

„Mittlerweile gibt es neue Erkenntnisse über die Passage. Die Auffassung ist nicht korrekt“, erklärt Trumpf. Er verweist auf Absatz 2 des Paragraphen 61: „Der Hauptverwaltungsbeamte führt nach Ablauf seiner Amtszeit die Geschäfte bis zum Amtsantritt des neu gewählten Hauptverwaltungsbeamten weiter; sein Amts- und Dienstverhältnis besteht so lange fort.“ Der 3. Absatz kommt nur zum Tragen, wenn per Stichtag des neuen Amtsantrittes der gewählte Bürgermeister nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall sind die Geschäfte von einem Stellvertreter zu führen.

Somit bleibt Großpietsch bis Jahresende im Amt. Großpietsch erklärt: „Ich werde bis zum 31. Dezember dieses Amt ausführen. Auch wenn es nur noch acht Wochen sind. Ich habe das Amt übernommen und werde es ordentlich übergeben. Nichtsdestotrotz reicht er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachgebietsleiter Hauptamt sowie gegen die Kommunalaufsicht ein, die das Hauptamt in dieser Angelegenheit beraten hat.