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Mehreinnahmen Hundesteuern verdoppeln sich

Hundehalter in Seehausen werden künftig kräftiger besteuert. Der Stadtrat stellte jetzt die Weichen.

Von Ralf Franke 22.12.2015, 20:00

Seehausen l Nachdem das Paragraphenwerk durch die Fachausschüsse ging, beschloss der Seehäuser Stadtrat in seiner letzten Sitzung dieses Jahres die neue Hundesteuersatzung. Zu einem einheitlichen Votum konnten sich die Kommunalpolitiker um Bürgermeister Detlef Neumann nicht durchringen. Neun Räte stimmten bei einer Enthaltung für die Satzung, fünf dagegen.

Gründe für das Abstimmungsverhalten sind zum einen sicher die Höhe der neuen Sätze, die sich im Vergleich zum alten Papier verdoppeln, und zum anderen die Gleichbehandlung von Stadt und Land. In den Dörfern waren ursprünglich niedrigere Sätze geplant, die pro Jahr und Hund zehn Euro unter den Sätzen der Hansestadt liegen sollten.

Steuerermäßigungen sind üblicher Weise für Tiere mit bestimmte Wach- und Schutz-aufgaben sowie für einige Dienst- und Gebrauchshunde (zum Beispiel für die Jagd oder die Menschenrettung) vorgesehen. Nachlässe sind bei der Verwaltung zu beantragen und mit entsprechenden Bescheinigungen zu begründen.

Die letzte Änderung der Satzung datiert auf 2012 und bedurfte auch aus redaktionellen Gründen der Anpassung. In der Beschlussbegründung heißt es unter anderem, dass die Beseitigung des Hundekotes und das Bereitstellen von sogenannten Hundetoiletten vor allem im Stadtgebiet mit einem höheren Aufwand verbunden sind. Außerdem hatte die kommunale Rechtsaufsicht auf eine Anhebung der Beiträge gepocht, weil die Kommune im Rahmen ihrer Konsolidierung Mehreinnahmen generieren müsse. Die Anpassung des Paragraphenwerkes wird voraussichtlich über 10 000 Euro in die Stadtkasse spülen.

Für den ersten Hund werden demnach künftig statt 20 40 Euro pro Jahr und Tier fällig. Für den zweiten Hund werden 50 (alt: 25) und für den dritten sowie jeden weiteren Hund 60 Euro (alt: 30) verlangt.

Gesondert abgerechnet werden die in Sachsen-Anhalt ausgewiesenen Kampfhunderassen behandelt. Das sind American Staffordshire Terrier, Bullterrier, American Pittbull Terrier und Staffordschire Bullterrier sowie alle Kreuzungen dieser Rassen unter einander oder mit anderen Rassen. Haltern werden in dem Fall beim ersten Hund 200 beim zweiten mit 250 und beim dritten mit 300 Euro pro Tier und Jahr in Rechnung gestellt.

Als Beleg gibt es eine Hundemarke, die die Halter übrigens aus Verlangen ebenso vorzeigen müssen, wie Tüten zum Beseitigen von Hinterlassenschafften, wenn keine Hundetoilette in Sicht ist.