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Aktion umsonst Landkreis weist Einsprüche ab

Junge Leute kritisieren den Umgang mit den Ängsten und Sorgen der Wische-Bewohner.

Von Ralf Franke 06.03.2016, 19:00

Wendemark/Neukirchen (rfr) l Kurz vor dem Auslegungsende der Planungsunterlagen und vor der letzten Einspruchsfrist für eine neue Landkreis-Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Altmärkische Wische“ diskutierte der gleichnamige Gemeinderat Ende Juli des vergangenen Jahres noch einmal das Thema. Der Beschluss pro Schutzgebiet fiel damals mit fünf zu vier Stimmen denkbar knapp aus (wir berichteten).

Das Votum hat indes wenig Aussagekraft, weil es die tatsächliche Stimmung in der Wische nicht widerspiegelt. Während vor allem Landwirte meist generell dagegen sind, weil sie um die Entwicklung ihrer Betriebe fürchten und meinen, dass es andere Möglichkeiten geben muss, sich vor der Verspargelung der Landschaft mit Windrädern zu schützen, sind auch andere Leute gegen die Verordnung, obwohl sie eigentlich für ein LSG sind. Nur eben nicht in der von Landrat Carsten Wulfänger abgespeckten Version, von vielen auch als Flickenteppich bezeichnet. Doch das von ihnen gewünschte, deutlich größere Schutzgebiet stand ja gar nicht erst zur Debatte.

Apropos Debatte: In die konnten viele Wische-Bewohner gar nicht eingreifen. Zum einen, weil sie sich für eine Entscheidung nicht ausreichend informiert fühlten, zum anderen, weil es insbesondere Älteren an Mobilität mangelt, um die Unterlagen zu den jeweiligen Sprechzeiten im Seehäuser Rathaus einzusehen. Und wenn sie einen Blick in die Akten geworfen hätten, wären sie vermutlich am Fachchinesisch gescheitert.

Letzteres bestätigt sich jetzt in den abschlägigen Antwortschreiben, die Marie Holst und David Bernhard aus Wendemark und Neukirchen dieser Tage aus der unteren Naturschutzbehörde als Antwort auf ihre Einwände zusammen mit einer langen Unterschriftenliste bekommen haben. Die jungen Leute hatten sich vor acht Monaten spontan aufgerafft, waren durch ihre Orte gezogen, um in kürzester Zeit über 100 Unterschriften für eine Aufnahme der beiden Orte ins LSG zu sammeln.

Abgesehen davon, dass beide die ganze Zeit ohne Nachricht aus dem Landratsamt blieben, zeigen sie sich natürlich enttäuscht über die Antwort und darüber, wie mit den Sorgen und Ängsten der Wische-Bewohner umgegangen werde. Außerdem bestätigt sich der Eindruck, dass sich die Behörde hinter einem schwer zu durchschauendem Amtsdeutsch regelrecht verbarrikadiert und ellenlang auf Gutachten, Paragraphen des Naturschutzgesetzes und Rechtsprechungen in Gerichten quer durch die Bundesrepublik verweist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Leser prüfen wird.

In den Zeilen zur Abwägung des Landkreises, die die zu Papier gebrachten Ängste und die Unterschriftenliste um ein Vielfaches übertreffen, sind aber auch ein paar entscheidende und verständliche Sätze zu finden. So müssen sich die Protestinitiatoren vorwerfen lassen, dass die Einsprüche auf „sachwidrigen Erwägungen beruhen“. Der Kläger, heißt es unter anderem, habe seine Einwände nicht substanziiert vorgetragen. Oder salopp gesagt: Die Tatsachen, die einen Verstoß des Verordnungsgebers belegen, fehlen. Einfach nur dagegen zu sein, reicht nicht.

Aber auch wenn sich die beiden jungen Leute im Einsatz für ihren Heimat an alle Regularien gehalten hätten, wären ihre Erfolgsaussichten auf eine Vergrößerung des LSG kaum besser gewesen. Denn auch das steht in der Antwort: „Es gibt keine Verpflichtung, alle Bereiche eines Landschaftschaftsraumes in einem LSG zu integrieren. Die Abgrenzung des Schutzgebietes liegt im Ermessen des Verordnungsgebers.“ Und das ist der Landrat.