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30er Zone Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zulässig

Die Kita Schönberg bekommt nun offenbar doch keine 30er Zone. Das sorgt für Unmut.

Von Ralf Franke 18.04.2019, 14:23

Schönberg l Nach einem Beschluss des Bundesrates sollte es ab 2017 eigentlich deutlich leichter werden, um zum Beispiel vor Kindertagesstätten an viel befahrenen Straßen 30-km/h-Zonen einzurichten. Schönberg „genießt“ bei der Landesverwaltung aber offenbar eine Sonderstellung. Ein Schildbürgerstreich im wörtlichen und im übertragenen Sinn des Wortes.

Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Zweimal stellte die Seehäuser Verwaltung 2017 und 2018 erst im Namen der Hansestadt und dann noch einmal über die Verbandsgemeinde einen Antrag, um vor der Kindertagesstätte Schönberg den Verkehr auf der Landesstraße L 2 auf 30 km/h abzubremsen. Im zweiten Anlauf lenkte die Verkehrsbehörde des Landkreises Stendal ein und gab nach einem Schild „Vorsicht Kinder“ auch für ein zweites – nämlich für die Geschwindigkeitsbegrenzung – grünes Licht. Und zwar, „um dem Schutzbedürfnis der Schönberger Rechnung zu tragen“, hieß es in der Begründung dazu. Allerdings hatten die Stendaler die Rechnung ohne die übergeordnete Behörde gemacht. Und nachdem in dieser Woche schon die Erfolgsmeldung vorbehaltlich der offiziellen Anordnung durchgesickert war, musste der Landkreis inzwischen wieder zurückrudern.

In einer Mitteilung aus der Kreisverwaltung heißt es, dass sich das Landesverwaltungsamt wegen diverser Pressenachfragen beim Landesverkehrsministerium selbst vor Ort ein Bild gemacht habe. Ergebnis der Bewertung: Die Anordnung, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, wäre in diesem Bereich nicht zulässig. Als Fachaufsicht des Landkreises erteilte die Landesverwaltung dem Landkreis eine entsprechende Weisung.

Ingo Lobenstein, der den Stein mit seiner Stadtratskollegin Jana Zimmermann seinerzeit ins Rollen gebracht hatte, wollte die Welt und das „Affentheater“ um die 30er Zone nicht mehr verstehen. „Wenn eine gefährliche Kreuzung, eine Kindertagesstätte, das Gerätehaus der örtlichen Feuerwehr und eine Bushaltestelle auf 200 Metern für eine Genehmigung nicht reichen, was dann“, fragte er.

Jana Zimmermann glaubte am Freitag erst an einen Scherz, bevor sie traurig über den unerwarteten Rückschlag war und noch einmal auf zu schnelle Kraftfahrer und den zunehmenden Lkw-Verkehr in Richtung Zellstoffwerk Arneburg verwies, der auch in den Nachbarorten moniert werde. Etwas resigniert meinte sie mit Blick auf die neue Verfahrensregelung: „Und dabei sollte alles einfacher werden.“

„Ober sticht Unter“, meinte der Seehäuser Bürgermeister Detlef Neumann sarkastisch mit Blick auf die Maßregelung der unteren Verkehrsbehörde durch die Landesverwaltung. Und kritisierte, dass sich eine weit entfernte Behörde, anmaße für eine selbstständige Kommune und über den Kopf des Kreises zu entscheiden, was vor Orts sicher oder unsicher, richtig oder falsch ist.

Verbandsgemeindebürgermeister Rüdiger Kloth versucht derzeit, etwas über Gründe und den Verfasser der bislang anonymisierten Mitteilung herauszubekommen, fragt sich aber auch kopfschüttelnd, wo das Problem liegt und warum so viel Aufheben um ein Schild gemacht wird.