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A 14 Finale Planungsphase wegen Corona stoppen?

Planfeststellungsunterlagen für den A 14-Abschnitt Seehausen-Wittenberge sollen später ausgelegt werden. Das fordert Susanne Bohlander.

Von Ralf Franke 20.01.2021, 00:01

Seehausen l Mit dem symbolischen Spatenstich für den Baustart des länderübergreifenden Autobahnabschnittes zwischen Seehausen und Wittenberge im Oktober 2020 kündigte Susanne Bohlander zwar an, ihre Proteste gegen das Fernstraßen-Projekt aufzugeben. Was die bündnisgrüne Politikerin aus Losenrade aber nicht hindert, auf vermeintliche Missstände im Verfahren der Genehmigungsplanung für den A-14-Abschnitt Osterburg- Seehausen hinzuweisen.

Nach derzeitigem Stand soll der Planfeststellungsbeschluss samt Unterlagen vom 2. bis 15. Februar bei der Verbandsgemeinde Seehausen eingesehen werden können. So hat es das Land als Träger des Verfahrens in der finalen Phase festgelegt. Die Papiere würden demnach dienstags von 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 und 13 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr ausliegen. Die Hygienebestimmungen sind einzuhalten und unter Telefon 039386/9820 ist vorher ein Termin zu vereinbaren.

Susanne Bohlander hat das Landesverwaltungsamt jetzt aufgefordert, die Auslegung mit Blick auf die aktuellen Fallzahlen und Corona-Gegenmaßnahmen zu verschieben. Unter anderem, weil das Infektionsrisiko groß sei, weil Betroffene in Quarantäne sein könnten oder sich derzeit schlicht nicht aus dem Haus trauten. Dass Bürger die Unterlagen Pandemie-bedingt in der Landesverwaltung Halle oder online einsehen dürfen, würde die Sache nicht erleichtern. Mit einer Verschiebung würden die Verantwortlichen dem Eindruck entgegenwirken, die Planung ohne Rücksicht auf die Ausnahmesituation durchzuziehen, heißt es in einer Mitteilung der Losenraderin.

Ob die Landesverwaltung darauf eingeht, ist fraglich, nachdem die Verantwortlichen wegen der Kontakteinschränkungen schon im Sommer 2020 sogar die sogenannten Erörterungstermine für Osterburg und Seehausen gecancelt hatten, ohne dabei gegen geltendes Recht zu verstoßen.