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Abwägung Flächenplan kommt auf den Tisch

Der Flächenplan-Entwurf der Einheitsgemeinde steht vor einer wichtigen Etappe. Die Stadtväter haben den Abwägungsbeschluss auf dem Tisch.

Von Nico Maß 30.03.2020, 20:00

Osterburg l Hinweise und Anregungen, die im Rahmen des öffentlichen Auslegens vom 9. September bis 10. Oktober 2019 auf den Tisch kamen, wurden zum Teil in den Entwurf eingearbeitet, andere aber fanden keine Berücksichtigung. Das betrifft unter anderem auch wirtschaftliche Themen, wie Bauamtsleiter Matthias Köberle auf der Hauptausschusssitzung in der Vorwoche berichtete. Weil ein auf dem früheren ZBO-Gelände gegenüber vom Friedrich-Ludwig-Jahn-Sta­dion ansässiges Unternehmen für seinen Standort keine „Gewerbefläche“ ausgewiesen sieht, mache es sich um seine Weiterentwicklung Sorgen, zeigte Bauamtsleiter Matthias Köberle während der Hauptausschuss-Beratung in der Vorwoche auf. Ähnliche Bedenken habe ein Betrieb an der Düsedauer Straße, da Teile seines Standortes im Planentwurf ebenfalls nicht als Gewerbefläche bezeichnet seien.

Laut Köberle sei das Bestehen beider Unternehmen an ihren heutigen Standorten überhaupt nicht in Frage gestellt, da sie Bestandsschutz besitzen. Zumindest für den früheren ZBO-Standort am Fuchsbau hat die Kommune in der Perspektive aber völlig andere Pläne auf dem Schirm. Dort könnte langfristig aufgeforstet werden und Wald entstehen, sagte Köberle.

Gleichwohl ließ der Bauamtsleiter mit dem Hinweis, dass auch mit einem beschlossenen und damit gültigen Flächennutzungsplan „nichts für immer und ewig in Stein gemeißelt ist“ durchblicken, dass der Plan eher als „Strategiepapier“ zu verstehen sei. Und der setze für die wirtschaftliche Entwicklung der Einheitsgemeinde andere territoriale Schwerpunkte. Dabei handele es sich um das Gewerbegebiet an der Stendaler Chaussee, um das Industriegebiet „Am Schaugraben“ und nicht zuletzt um das für den Bereich der heutigen „Bürgertannen“ (an der Straße zwischen Osterburg und Storbeck) geplante Industrie- und Gewerbegebiet, das die Kommune nahe der zukünftigen Autobahntrasse einrichten will.

Gleichwohl setzt das Land bei der Ausweisung von Gewerbeflächen Grenzen. So musste die Einheitsgemeinde bereits ungenutzte Flächen aus dem Industriegebiet „Am Schaugraben“ herausnehmen, um den neuen Gewerbestandort an der Autobahn überhaupt möglich zu machen.

Ähnliches gilt im Übrigen auch für die Fläche der Sondergebiete, die vom sogenannten großflächigen Einzelhandel (Supermärkte) in Beschlag genommen werden. Da Aldi-Nord für seinen heute an der Stendaler Chaussee liegenden Standort nach wie vor Umzugspläne an die Bismarker Straße und nahe am Edeka-Markt hegt (Volksstimme berichtete), kalkuliert die Kommune im ersten Entwurf des Flächennutzungsplanes ein neues Sondergebiet am Standort des heutigen Garagenhofes III ein. In der Konsequenz würde der heutige Aldi-Standort an der Stendaler Chaussee diese Einordnung verlieren. Was wiederum bedeutet, dass die Discount-Einzelhandelskette oder ein etwaiger Nachfolger das heutige Markt-Gebäude aufgrund von Bestandsschutz weiter nutzen können. Eine Weiterentwicklung oder Vergrößerung an diesem Standort wäre aber nicht möglich.

Heute Abend stimmt der Stadtrat über die Abwägung ab. Wird der Beschluss gefasst, soll das Ergebnis der Abwägung in den Plan eingearbeitet werden. Um die Mitte des Jahres sei dann mit der Fertigstellung des zweiten Entwurfs zu rechnen, in diesen würden zudem die Ausarbeitungen des Landschaftsplans einfließen, kündigte Köberle an. Anschließend soll der zweite Entwurf öffentlich ausgelegt werden. Gebe es dann viele Einwendungen, könnte sich eine erneute Abwägung erforderlich machen. Sei diese nicht nötig, stehe für den Stadtrat der Feststellungsbeschluss auf der Tagesordnung. Zielstellung der Kommune sei es, „dass wir im nächsten Jahr über einen gültigen Flächennutzungsplan verfügen“, machte der Osterburger Bauamtsleiter abschließend deutlich.