1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Osterburg
  6. >
  7. Und die Beitragssatzung kommt doch

Anliegerbeiträge Und die Beitragssatzung kommt doch

Lange haben sich die Gemeinderäte aus der Altmärkischen Wische gegen eine Straßenausbaubeitragssatzung gesträubt. Vergeblich.

Von Ralf Franke 14.12.2016, 00:01

Neukirchen l Die Straßenausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Altmärkische Wiche kommt. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassten die Ratsmitglieder um Bürgermeister Karsten Reinhardt in ihrer jüngsten und wohl auch letzten Sitzung für dieses Jahr am Montagabend im Mehrzweckgebäude Neukirchen.

Freiwillig hoben die gewählten Vertreter nicht die Hände. Die kommunale Rechtsaufsicht des Landkreises Stendal hatte mit einer entsprechenden Drohkulisse und einem Zitat aus der Kommunal-Abgaben-Ordnung des Landes Sachsen-Anhalts nachgeholfen. Ein Verfahren, das in nächster Zeit auch anderen Gemeinden droht, die sich bislang zu keinem Paragrafenwerk durchringen konnten, das die finanzielle Beteiligung von Anliegern regelt, wenn Straßen, Wege, Plätze, Nebenanlagen oder Straßenlaternen erneuert werden, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden. Die Gemeinde Aland beschäftigt sich mit dem Thema.

Die vier Altmgeinden der Wische verfügten übrigens schon einmal jeweils über eine Straßenausbaubeitragssatzung, die ihre Gültigkeiten aber mit der letzten Gebiets- und Verwaltungsreform verloren. Bis jetzt hatten die Räte auch keine Veranlassung, ein neues Papier zu beschließen. Zum einen wäre selbst mit Anliegerbeteiligung derzeit kein Geld da, um die letzten beiden Wege auf der Agenda in Angriff zu nehmen. Außerdem treibt nicht nur die Wischedörfler die Angst um, mit einer Satzung eventuell einen Angriffspunkt für eine teure Nachveranlagung längst abgehakter Baumaßnahmen zu Lasten der Einwohner zu bieten.

Dass es der Kreisverwaltung ernst ist, betonte der Bürgermeister mit Verweis auf die übergestülpten Steuerhebesätze auf Landesdurchschnitt, die auch drei Gemeinden der Verbandsgemeinde getroffen hatten.

Dass es durchaus Sinn macht, trotzdem Kommunalpolitik vor Ort zu machen, begründete Reinhardt damit, dass man so wenigsten bei der prozentualen Umlage je nach Bedeutung der Verkehrsadern noch ein Wörtchen mitreden und im Fall der Fälle die Belastung etwas mindern könne. Bei einer Ersatzvornahme durch die Kommunale Rechtsaufsicht dürften die Höchstsätze in Satzung stehen.

Abgesehen vom Grundsatzbeschluss, der noch niemandem weht tut, wird sich für die Wische-Dörfler so schnell erstmal nichts ändern. Was auch daran liegt, dass sich die Räte viel Zeit für das Anpassen der Mustersatzung auf die Verhältnisse vor Ort nehmen wollen und aufgrund der besonderen Verhältnisse auch nehmen müssen. Zu letzterem, machte Hermann Klinghammer klar, gehöre auch, dass die Wische durch Straßendörfer gekennzeichnet ist, wo es meist nur die beiden Beteiligungs-Extreme gebe: die Durchfahrts- oder reine Anliegerstraße mit dem jeweiligen Niedrigs- und Höchstsatz, den eine Beteiligungssatzung vorsieht.

Um das Prozedere möglichst gerecht zu machen und die Lasten auf viele Grundstückseigentümer zu verteilen, strebt der Gemeinderat wiederkehrende Beiträge an. Heißt: Jeder zahlt für jede Baumaßnahme in der Gemeinde einen vergleichsweise kleinen Obolus.

Ob das bei dem großen Gebilde durchgeht, bleibt abzuwarten, weil die Rechtssprechung sagt, dass der Zahlende auch einen gewissen Vorteil von der Baumaßnahme haben muss. Was bei vier Ortsteilen und einigen Einzelgehöften auf einer Fläche von rund 67 Quadratkilometern nicht so ganz einfach sein dürfte. Aber die Räte wollen sich die Satzung ja sehr gründlich beraten.