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Bieterverfahren Gemeinde will Kita verkaufen

Das ehemaligen Domizil der Auloser Aland-Zwerge soll verkauft werden. Das Bieterverfahren startet am 1. Januar 2018.

Von Ralf Franke 28.11.2017, 00:01

Aulosen l Die Gemeinde Aland hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder von Immobilien getrennt, die in privater oder geschäftlicher Hand besser aufgehoben sind und noch ein paar Einnahmen brachten beziehungsweise bringen, statt Unterhaltungskosten zu verursachen. Jetzt kommt die Kita Aulosen „unter den Hammer“.

Nach dem der Auloser Trägerverein „Aland-Zerge“ die gleichnamige Kindertagesstätte im Ort im Sommer dieses Jahres gegen den allgemeinen Entwicklungstrend in der Verbandsgemeinde Seehausen aus wirtschaftlichen Gründen schließen musste, ist jetzt die frei gewordene Immobilie zu haben. Die Ratsmitglieder um Bürgermeister Hans-Joachim Hildebrandt fassten in ihrer jüngsten Ratssitzung in nicht öffentlicher Runde einen entsprechenden Beschluss.

Der Verein unter Vorsitz des Verbandsgemeindebürgermeisters Rüdiger Kloth will das Gebäude bis 31. Dezember vollständig beräumt haben. Die Küche soll an den Förderverein der Kindereinrichtungen in der Gemeinde Zehrental gehen, der in der Groß Garzer Kindertagesstätte „Schwalbennest“ die Mädchen und Jungen bekocht, aber auch die örtlichen Grundschüler mit Essen versorgt. Weil die Küche in der Tagesstätte an ihre Grenzen stößt, soll sie bekanntlich in einen nicht mehr benötigten Teil der Grundschule umziehen, um so ihre Kapazität erhöhen zu können. Wofür es nicht nur größere Räumlichkeiten, sondern auch der entsprechenden Ausstattung bedarf.

Apropos Räumlichkeiten: Die ehemalige Kita in Aulosen wurde zu DDR-Zeiten einst als typengerechtes Wohnhaus errichtet und würde sich auch wieder als solches anbieten, ist das Gemeindoberhaupt überzeugt, dem auch schon entsprechende Nachfragen vorliegen. Der Sache kommt zu Gute, dass es zu dem Gebäude am Dröseder Weg ein knapp 1800 Quadratmeter großes Grundstück gibt, das dem künftigen Eigentümer viel Freiraum zur Gestaltung gibt, dessen Pflege einem aber nicht über den Kopf wachsen muss.

Die voll erschlossene Immobilie soll im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußert werden, das mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Seehausen Anfang 2018 startet und am 31. Januar beendet wird. Der Bekanntmachung ist dann auch der Mindestverkaufspreis zu entnehmen, auf den sich der Gemeinderat geeinigt hat und der sich für das Grundstück am ortsüblichen Bodenrichtwert sowie an einem Gutachten für das Gebäude orientiert.

Das Mindestgebot hört sich nach einem Schnäppchen an, wenn es nicht zu einem Bietergefecht kommen sollte. So, wie es gängige Praxis ist, muss der Neueigentümer allerdings noch für alle Kosten aufkommen, die unter anderem durch den Kaufvertrag oder die Vermessung anfallen.