1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Osterburg
  6. >
  7. Großvermieter schlagen Alarm

Biotonne Großvermieter schlagen Alarm

Dass der Landkreis Stendal ab 2020 für die Biotonne pro Entleerung zur Kasse bitten könnte, sehen Großvermieter mit Sorge.

Von Bernd-Volker Brahms 23.11.2018, 00:01

Stendal/Osterburg l Nahezu alle Großvermieter des Landkreises Stendal stören sich an der Einführung einer gebührenpflichtigen Biotonne. Neun Unternehmen haben sich mit zwei Schreiben in dieser Woche an die Verwaltungsspitze im Landratsamt und die Kreispolitik gewandt. Sie sehen ihre speziellen Belange als Wohnungsunternehmen nicht berücksichtigt.

„Die Einführung der leerungsabhängigen Bioabfallgebühr führt zu vielfältigen Problemen und wird von den Wohnungsunternehmen durchweg abgelehnt“, heißt es in einem Schreiben an Landrat Carsten Wulfänger (CDU), den Kreistagsvorsitzenden Lothar Riedinger (CDU) und die Kreistagsmitglieder. In den meisten Wohnungsunternehmen sei es jahrelange Praxis, dass die Mieter direkt vom Landkreis über die ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH ihre jährlichen Abgabenbescheide über die Müllgebühren erhalten. Hierfür seien die Voraussetzungen mit jeweils einem Stellplatz pro Mieter für eine Restmülltonne geschaffen worden. Altpapier und Biomüll wird gemeinschaftlich entsorgt.

Die Vermieter möchten, dass der Landkreis weiterhin die Abrechnung übernimmt, somit vollständige und nicht nur teilweise Gebührenbescheide herausgibt und die Mieter anteilig an den Gemeinschafts­tonnen beteiligt. Diese „äußerst praktikable Möglichkeit“ werde aber vom Landkreis abgelehnt, heißt es in dem Schrei­ben. Den Großvermietern erschließe sich nicht, „warum jetzt etwas geändert werden muss, das funktioniert?“, fragt Wolfhard Schulz, Vorstand bei der Wohnungsgenossenschaft Osterburg.

Wenn der Landkreis bei seiner Linie bleibe, dann muss jede Wohnung über eine eigene Biotonne verfügen, stellt Rüdiger Mallohn, Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Osterburg, fest. Konsequenz: Die Anzahl der Biotonnen dürfte auf das Sechsfache ansteigen, „mindestens zusätzliche 2000 Biotonnen sind durch die ALS Dienstleistungsgesellschaft anzuschaffen und auszuliefern“, prognostiziert Peter Bock, Vorstand bei der Wohnungsgenossenschaft Osterburg. Ein Mehr an Tonnen, das für die ALS höhere Kosten bedeute. Auch das Behältermanagement würde für den Entsorger aufwendiger, „wenn bei einem Mieterwechsel Biotonnen abgeholt sowie neu geliefert werden müssen. Dies ist bei gemeinschaftlich genutzten Bioabfallbehältern nicht erforderlich“, begründet Erhard Tietz, Geschäftsführer der Wohnungsgenossenschaft Seehausen.

Ebenso wären die Vermieter zu zusätzlichen Investitionen gezwungen, um bereits bestehende Abstellplätze für die Tonnen zu erweitern oder sogar gänzlich neue zu schaffen. Abgesehen davon, dass sich größere Flächen für die Abfallbehälter nicht gerade vorteilhaft auf die Ortsbilder auswirken, stoße man an mancher Stelle aus Platzgründen an echte Grenzen, wie Martina Mrozek, Geschäftsführerin der Wohnungsbaugenossenschaft 1893 Stendal, mit Blick auf ihr Unternehmen schildert. „Sollen dafür Spielplätze oder Grünanlagen weichen?“, fragt sie.

Ein eigenes Schreiben an den Landkreis haben die beiden Stendaler Wohnungsunternehmen SWG und WBGA verfasst. Sie rechnen – im Gegensatz zu den anderen Unternehmen – schon länger für ihre Mieter mit der ALS ab und berücksichtigen dies bei den Nebenkosten. Aber auch sie bekommen Probleme bei der Abrechnung einer gebührenpflichtigen Biotonne. „Wie sollen wir das machen“, fragt Daniel Jircik, der Geschäftsführer der Stendaler Wohnungsbaugesellschaft (SWG). Dies gehe nur über die Quadratmeterzahl der Wohnung oder pro Kopf – beides schaffe eher Ungerechtigkeiten. Damit werde die Gerechtigkeit, die durch die Einführung von Unterflurschleusen bestehe, wieder zunichte gemacht und Stoffströme fehlgeleitet.

Harald Schwerin, der Geschäftsführer der Wohnungsbaugenossenschaft Altmark (WBGA), sagt, die Mieter in Großwohnanlagen würden ohnehin überproportional belastet. „Wir subventionieren die Leute auf dem Land“, sagt er. Bei ihm stünden Großmüllbehälter von 1,1 Kubikmeter für Restmüll. Dafür müssen auf dem Land 18 Häuser mit 60-Liter-Tonnen angefahren werden.

Die Großvermieter sind gegen eine separate Entleerungsgebühr für die Biotonne. Mit einem Pauschal-Tarif, wie ihn der Landkreis bei einer Befragung auf seiner Homepage selbst als Alternative zur Diskussion stellt, könne man dagegen leben, bestätigt Peter Bock (Wohnungsgenossenschaft Osterburg). Dies dürften die Wohnungsunternehmen demnächst auch gegenüber dem Landkreis deutlich machen. Denn nachdem sie sich mit ihren Argumenten bei der Gebühren-Debatte eher außen vor sahen, zeigt der schriftliche Einwand der Großvermieter offenkundig Wirkung. Für den 3. Dezember haben sie einen Gesprächstermin im Landrats­amt. Am 13. Dezember soll der Kreistag über die Biotonne und eine neue Abfallgebührensatzung befinden.