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Breitband Neuer Joker in der Bredouille

In punkto Rückforderung von Fördergeldern für die Breitbandversorgung des Industrieparks Arneburg kommen neue Überlegungen ins Spiel.

Von Karina Hoppe 09.12.2015, 18:00

Goldbeck/Arneburg l Wer zahlt die Zeche? Der Landkreis Stendal definitiv nicht. Denn der Mitarbeiter, der in der Breitband-Bredouille den Fehler gemacht haben soll, „war von 2005 bis 2008 zur Bearbeitung von Aufgaben der Investitions­vorbereitung, insbesondere zur weiteren Erschließung des AIG-Geländes, abgeordnet“, heißt es von Angela Vogel. „Bezüglich aller Vorgänge während der Dienstausübung im Rahmen dieser Abordnung unterstand er (der Mitarbeiter, Anm. d. Red.) in dieser Zeit weisungsrechtlich nicht dem Landkreis“, so die Sprecherin weiter. Wegen der beschriebenen Rechtslage sehe sich der Versicherer nicht in der „Pflicht zur Regulierung“.

Auch die Eigenschadensversicherung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck hat nun mitgeteilt, dass der Schaden zu lange zurückliegt, quasi verjährt ist. Auch sie will laut Auskunft Eike Trumpf nicht zahlen. „Sie zahlt nur, wenn der Schaden innerhalb von vier Jahren nach Eintritt gemeldet wurde“, sagt der Verbandsgemeindebürgermeister. Nach seiner Interpretation entstand der Schaden aber erst, als er davon erfuhr, also im vergangenen Jahr. „Da ist jetzt die Frage, ob man gegen die Eigenschadensversicherung klagt“, so Trumpf. Das soll – gemeinsam mit dem Verbandsgemeinderat – abgeklopft werden. Parallell wird ein weiterer Joker ins Spiel gebracht: die Haftpflichtversicherung von Eike Trumpf als Hauptverwaltungsbeamten. Danach wäre das nicht rechtzeitige Anmelden des Schadens eine Fehlhandlung seiner Person.

So oder so hat die Verbandsgemeinde qua Ratsbeschluss bereits einen Kredit über die Rückzahlungsforderung aufgenommen – zinsgünstig beim Eigenbetrieb der Stadt Arneburg. Jenem kommunalen Unternehmen, in dessen Eigentum die Gelder geflossen sind. Der Eigenbetrieb will nur zahlen, wenn alle anderen Joker versagt haben. Es gibt darüber laut Trumpf eine schriftliche Vereinbarung. Ob durch diese auch 100-prozentig abgefedert ist, dass im schlimmsten Falle nur der Eigenbetrieb für den Schaden aufkommt – und nicht die Verbandsgemeinde, beantwortete Trumpf gestern nicht definitiv: „Das wird so sein.“

Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck hatte 2011 für den Breitbandausbau auf dem Industrie- und Gewerbepark Arneburg (IGPA) Fördergelder in Höhe von 450 000 Euro erhalten. Die Anschlüsse wurden allerdings nicht, wie in den Förderrichtlinien vereinbart, realisiert, weswegen die anteilige Rückzahlungsforderung zustande kam. Anfangs genannter Mitarbeiter soll einen Fehler gemacht haben. Die Verbandsgemeinde, die als finanzieller Mittler fungierte, steht nun zunächst in der Zahlungspflicht.