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Gemeindehäuser Feuerwehrleute haben eine "Freifahrt"

Die Gemeinde "Altmärkische Höhe" stellt ihre Nutzungs- und Gebührensatzung für die Dorfgemeinschaftshäuser auf den Prüfstand.

Von Ralf Franke 07.08.2018, 17:41

Rathsleben l In der letzten Sitzung vor der Sommerpause stellte der Verbandsgemeinderat Seehausen mit einer Nutzungs- und Gebührensatzung die Weichen dafür, dass die Versammlungsräume der örtlichen Feuerwehren auch für private Zwecke genutzt werden können – zum Beispiel in Orten, wo es keine Dorfgemeinschaftshäuser gibt. Und vereinheitlichte dabei die Entgelte der Vergleichbarkeit, Gerechtigkeit und Einfachheit halber auf einen Euro pro Quadratmeter.

Das Paragrafenwerk entstand mit dem Hintergedanken, dass die fünf Mitgliedsgemeinden mit ihren Satzungen für die Dorfgemeinschaftshäuser in ähnlicher Weise nachziehen. Denn in vielen Orten existiert nur das eine oder das andere.

Der Gemeinderat „Altmärkische Höhe“ folgte mit seiner Sitzung am Montagabend am Rathslebener Sportplatz als erster und verabschiedete ohne Gegenstimmen eine Benutzungs- und Gebührensatzung für seine betreffenden Immobilien. Das Paragrafenwerk trifft für sechs von 14 Orten zu. Nämlich für Dewitz, Gagel, Heiligenfelde, Kossebau, Losse und Stapel. Sofern in den restlichen Dörfern vorhanden, können dort die Versammlungsräume der Brandbekämpfer zu den gleichen Konditionen genutzt werden.

Das Papier betrifft neben den Preisen und üblichen Regeln zur Ordnung, Sauberkeit sowie zum Umgang mit dem Inventar ebenso das Rauchverbot in den Räumen oder dass genehmigungspflichtige Betreiben einer Schankanlage, um nur einige Beispiele zu nennen.

Nach wie vor sind neben den Feuerwehren auch örtliche Vereine oder die Kirchengemeinden von den Nutzungsentgelten befreit. Gleiches gilt für Veranstaltungen im Rahmen der Senioren- und Jugendbetreuung oder für sonstige Veranstaltungen, die dem Allgemeinwohl dienen. Bei Trauerfeiern fällt nur die Hälfte der Nutzungsgebühren an. Fällig werden für die einmalige Nutzungen der Dorfgemeinschaftshäuser demnach:

Dewitz 75 Euro,

Gagel 55 Euro,

Heiligenfelde 85 Euro,

Kossebau 55 Euro,

Losse 40 Euro,

Stapel 60 Euro.

Eine Besonderheit für die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren übernahm der Gemeinderat für die „Höhe“ ebenfalls aus der Vorlage der Verbandsgemeinde. Weil es für die Einsatzkräfte der Feuerwehren sonst keine Vergünstigungen gibt, haben die organisierten Brandbekämpfer eine private Nutzung pro Jahr frei.