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Gestaltung Seehausen zu keinen Zugeständnissen bereit

Der Stadtrat Seehausen pocht auf die Gestaltungssatzung und sagt bei zwei Anträgen für Ausnahmegenehmigungen Nein.

Von Ralf Franke 03.07.2018, 01:01

Seehausen l Da es offenbar verstärkt Nachfragen von Bauherren gibt und weil die Gestaltungssatzung der Stadt Seehausen nicht mehr in allen Punkten schlüssig beziehungsweise zeitgemäß scheint, gibt es Bestrebungen, das Paragrafenwerk einer gründlichen fachlichen Prüfung zu unterziehen.

Aber: So lange das Paragrafenwerk gültig ist, so lange sollte es auch beachtet werden. Das war der Tenor in der jüngsten Sitzung des Stadtrates, als zwei Anfragen zu Fassadengestaltungen am Schwibbogen und an der Grabenstraße abschließend behandelt werden mussten, die nicht im Sinn der Satzung sind. Und deshalb auch mehrheitlich abgelehnt wurden. Wobei einer Mehrheit der Kommunalpolitiker um Bürgermeister Detlef Neumann offenbar auch aufstieß, dass sie am Schwibbogen vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Die Dämmung, die im oberen Stockwerk Fachwerk verdeckt, ist nämlich längst montiert, geputzt und gestrichen.

Während sich der Bauherr für das Wohnobjekt mit Fachwerkfassade etwas anderes einfallen lassen muss, droht der fertig gestellten Fassade am Schwibbogen der Rückbau. Dass der Investor schon einige Häuser in der Hansestadt auf Vordermann gebracht hat, wurde trotz der Ablehnung allgemein anerkannt. Außerdem war das Nein nicht von Anfang zu vermuten. Es gab auch Stimmen, die es bei einem Bußgeld belassen hätten. Die derzeit gültige Gestaltungssatzung sieht dafür einen Bescheid von bis zu 2500 Euro vor.

Bei fünfmal Ja, siebenmal Nein und sechs Enthaltungen fand die Beschlussvorlage für ein nachträgliches Abnicken der Fassadengestaltung am Schwibbogen keine Mehrheit und gilt damit als abgelehnt. Für das zweite Objekt ging die Sache noch etwas knapper aus. Abgelehnt ist es damit aber trotzdem.