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Gestaltungssatzung Bauherren nicht ausbremsen

Die Gestaltungssatzung der Stadt Seehausen soll auf den Prüfstand, um Bauherren künftig das Leben etwas leichter zu machen.

Von Ralf Franke 20.06.2018, 19:15

Seehausen l Nach der Wende hat sich in Seehausen ohne Zweifel einiges zugunsten des Stadtbildes getan. Straßen, Wege und Plätze wurden gebaut, Häuser saniert, Straßenlampen und anderes mehr erneuert. Viele kommunale und private Ausgaben konnten über ein Vierteljahrhundert nur mit umfangreichen Zuschüssen aus der Städtebauförderung gestemmt werden.

Das Geld haben die Fördermittelgeber allerdings auch immer als Werkzeug verstanden, um Wildwuchs bei den Investitionen im öffentlichen Bereich zu verhindern und somit insbesondere das Bild des historischen Stadtkerns zu erhalten. Seehausen und andere Städte riefen auch aus diesem Grund eine eigene Gestaltungssatzung ins Leben, in der am Bau unter anderem Größen, Formen, Farben und Materialien festgeschrieben sind, woran sich kleine und große Investoren halten müssen.

Einige Anträge zu Ausnahmeregelungen, die der Stadtrat in diesem Jahr schon auf dem Tisch hatte und noch hat, waren offenbar der Auslöser dafür, das derzeit gültige Paragrafenwerk einmal gründlich auf den Prüfstand zu stellen. Der Bauausschuss hatte das Thema in seiner jüngsten Sitzung auf der Tagesordnung. Und der Vorsitzende des Gremiums, Willi Hamann, ist offenbar nicht der einzige in der Runde, der die Gestaltungssatzung nicht mehr in allen Passagen zeitgemäß und zum Teil sogar widersprüchlich findet.

Nicht mehr zeitgemäß könnte zum Beispiel im Zeichen der Energiewende die Regelung sein, dass keine Solaranlagen auf Dächern vom öffentlichen Bereich aus zu sehen sein sollen. Gleiches gilt für flache Dachfenster, die aber deutlich preiswerter sind als Erker, für Kunststoff- statt Holzfenster oder für diverse Vorgaben bei Dachsteinen.

Zu den widersprüchlichen Regelungen gehört zum Beispiel die Festlegung zur Fenstersimshöhe. Vor Jahren stritt die Stadt mit der Volksbank, die mehr Licht in ihrer Seehäuser Filiale haben wollte und die Fenster nach unten zog. Die Kommune monierte das, hielt sich beim Glasvorbau am Rathausnebengebäude aber selbst nicht an die vorgegebenen Maße. Zugeständnisse sind auch bei der Dachneigung denkbar, um an Stellen, wo es nicht hinpasst, keine riesigen Giebel entstehen zu lassen.

Jetzt, wo die Zeit der großzügigen Zuschüsse vorbei ist, sollte man froh über jeden Bauherren sein, der Geld in die Hand nimmt und Sanierungsbereitschaft nicht mit einem Übermaß an Vorschriften ausbremsen, meint Hamann, ohne die Stadt deswegen zum Experimentierfeld für Bauherren machen zu wollen. Hausaufgabe für das Fachgremium: Die Gestaltungssatzung nach entsprechenden Passagen zu durchforsten und Verbesserungsvorschläge zu machen.