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Gülle-Einlagerung Mastanlage erhält Frist

Die illegal eingelagerte Gülle hat für die Mastanlage in Wasmerslage Konsequenzen: Ein Zwangsgeld wird fällig.

Von Ingo Gutsche 28.03.2018, 09:00

Wasmerslage l Die Betreiberin der Schweinehaltungsanlage in Wasmerslage muss für die nicht genehmigte Einlagerung von Gülle auf ihrem Gelände mit Sanktionen rechnen. Wie vom Landesverwaltungsamt zu erfahren war, wird zur Sicherstellung der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen ein Zwangsgeld verfügt.

„Die Einleitung eines Verfahrens wegen Begehens einer Ordnungswidrigkeit wird geprüft“, teilte Denise Vopel aus der Pressestelle des Landesverwaltungsamtes mit. Bei einer Kontrolle des Areals Ende Februar wurden Hinweise auf illegal eingelagerte Gülle entdeckt. Ob eine zusätzliche Strafe neben der Zahlung des Zwangsgeldes auf das in der Schweinemast tätige Unternehmen zukommt, stehe noch nicht fest. Fakt ist: Die Mesa Agrar, die die Anlage in Wasmerslage auf über 46.000 Tierplätze ausbauen will, muss handeln. Die Beseitigung der illegal eingelagerten Gülle muss bis zum 14. April erfolgen. So eine Auflage der Behörde. Da keine Genehmigung zur Lagerung in den betreffenden Ställen und den Pumpenschächten vorliegt, wurde bereits vom Amt die sofortige Teilstilllegung der Güllelagerung verfügt.

Die Betreiberfirma äußerte sich bereits zur Güllelagerung. An dem Standort sei es übliche Praxis, dass in zwei Ställen der Anlage Gülle kurz zwischengelagert werde, wenn diese beispielsweise aus Witterungsgründen wie gefrorenen oder zu nassen Böden nicht ausgebracht oder in der angeschlossenen Biogasanlage verwertet werden könne. Wie die Anhörung mit Frist bis zum 14. März ergab, war die Lagerung der Gülle in den betreffenden Ställen aus Sicht der Betreiberin eine Notmaßnahme. Grund: Der Abnehmer der Gülle hätte vorübergehend die Abnahmemenge gedrosselt.

Die Landesbehörde ging einer Beschwerde über die Güllelagerung am Standort der Schweinehaltungsanlage nach. Bei einer ersten angesetzten Vor-Ort-Kontrolle im Februar gab es keine Hinweise, wurde demzufolge der Verdacht nicht bestätigt. Nach dieser Visite erhielt das Landesverwaltungsamt aktuelle Fotos, die gefüllte Güllebehältnisse auf dem Gelände der Schweinemast zeigen. Daraufhin erhielt der Betrieb in Wasmerslage einige Tage später nochmals Besuch – die Kontrolleure wurden dann fündig.