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In Osterburg Irritationen durch neue Straßennamen

Straßenumbenennungen haben in der Einheitsgemeinde Osterburg zunächst zu einigen Irri­tationen geführt.

Von Nico Maß 03.02.2021, 00:01

Osterburg l Neuer Straßenname, veränderte Adresse: Betroffene Anwohner sind deshalb gefordert, Behörden, Versorger oder Dienstleister über ihre neue Anschrift zu informieren. Welche Mühen ihnen die Osterburger Verwaltung abnimmt und um welche Benachrichtigungen sich die Betroffenen selbst kümmern müssen, hat bei einigen Einwohnern zu Irritationen geführt. Das räumte Doreen Weingart aus dem Osterburger Rathaus ein. Deshalb schlüsselte die Kommune nun in einer Übersicht auf, wer was zu erledigen habe (siehe unten).

Laut Doreen Weingart werden die betroffenen Bürger gebeten, ihre Personalausweise zur Änderung möglichst zeitnah im Einwohnermeldeamt im Rathaus am Kleinen Markt 7 vorzulegen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Rathaus zwar generell für den Publikumsverkehr geschlossen, nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon (03937/492 830 oder -8 31) oder E-Mail sei der Besuch im Amt aber möglich. Die Umschreibung im Personalausweis ist nach Weingarts Angaben kostenfrei.

Halter eines Kraftfahrzeuges sind nach Angaben der Stadt-Mitarbeiterin zudem aufgefordert, nach der Änderung ihres Personalausweises die Adressdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu aktualisieren. Dies müsse bei der Kfz-Zulassungsstelle, Tauentzienstraße 5, 39576 Stendal, geschehen. Dazu sei es erforderlich, unter der E-Mail-Adresse www.landkreis-stendal.de/de/kfz-zulassung.html online einen Termin zu reservieren. „Sollte das nicht möglich sein, kann im Ausnahmefall auch telefonisch unter der Nummer 03931/607812 ein Termin vereinbart werden“, so Weingart.

Gewerbeunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die verpflichtet seien, eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen oder Anhängern umzumelden, sollten unter der Telefonnummer 03931/607812 einen Termin vereinbaren. „In diesen Fällen können die entsprechenden Dokumente bei der Zulassungsstelle abgegeben und nach erfolgter Umschreibung wieder abgeholt werden. Diese Vorgehensweise soll längeren Wartezeiten vorbeugen“, erklärte die Stadt-Mitarbeiterin.

Weingart machte in diesem Zusammenhang auch deutlich, dass die Einwohner für die Ummeldung ihrer Fahrzeuge nicht ihre Brieftasche zücken müssen. „Die Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist sowohl für privat als auch für gewerblich oder landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge kostenfrei“, teilte die Stadt-Mitarbeiterin mit.

Das erledigt die Stadt:

  • Hansestadt Osterburg (Einwohnermeldeamt, Liegenschaften/Grunderwerb, Steuern/Abgaben und Allgemeine Bauverwaltung) 
  • Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt,
  • Finanzamt Stendal,
  • ALS Dienstleistungsgesellschaft
  • Stadtwerke Osterburg
  • Deutsche Post/Biberpost
  • Deutsche Telekom
  • Wasserverband Stendal-Osterburg
  • Straßenverkehrsamt Stendal
  • Ordnungsamt – Integrierte Leitstelle Altmark
  • Eon-Avacon
  • Zweckverband Breitband Altmark

Darum müssen sich die Bürger kümmern:

  • Hansestadt Osterburg (Personalausweis )
  • Landkreis Stendal (Kfz-Zulassungsstelle)
  • Arbeitgeber
  • Kindergarten/Schule
  • Finanzinstitute (Bank, Kredit- und Kreditkartenunternehmen)
  • Finanzielle Unterstützungsstellen (BAföG, Kindergeld)
  • Versicherungen
  • Versorger (Gas, Strom, Telefon/Internet, Mobiltelefon, GEZ-Gebühren)
  • Ärzte
  • Anwälte
  • Mitgliedschaften/Abos (unter anderem Fitnessstudio, Magazine, Zeitschriften,
  • Online (Streaming- oder Online-Portale, Lieferdienste)