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KVG-Novelle Neue Interpretation erschwert Haushalt 2019

Arneburg-Goldbeck hat eine neue Interpretation der KVG-Novelle erreicht. Der Finanzausschuss steht Kopf in Bezug auf den Haushalt 2019.

Von Karina Hoppe 19.10.2018, 18:00

Goldbeck l Norbert Kuhlmann brachte das Schreiben zur KVG-Novelle vielfach ausgedruckt mit in die Sitzung des Finanzausschusses. Er kam als Gast in die Runde. Weil er der Vorsitzende des Verbandsgemeinderates ist und es beim Haushalt 2019 ums Eingemachte geht. Und weil er als Bürgermeister der Gemeinde Iden mit dem dort geplanten Verbinderbau zwischen Grundschule und Hortgebäude mittendrin steckt im gesetzlichen Schlamassel. Am Anfang der Woche sah es noch so aus, als ob die KVG-Novelle zum Paragraphen 92 Absatz 3 des Kommunalen Verfassungsgesetztes (KVG) von Sachsen-Anhalt Klarheit in die Frage um die Zuständigkeiten bei Investitionen gebracht hätte. Bei Investitionen in Gebäude, die den Mitgliedsgemeinden gehören, in denen die Verbandsgemeinde aber Aufgaben wahrnimmt, als Träger von Kita, Schule oder Feuerwehr – das alte Lied.

Die Novelle, die am 1. Juli in Kraft getreten war, lasen Verbandsgemeinde und Kommunalaufsicht so: Wer die Aufgabe trägt, muss auch investieren, also Bauherr sein. Die Mitgliedsgemeinden können Geld dazugeben, erhalten es aber nicht wie in früherer Regelung über Nutzungsentgelte über die Jahre wieder zurück. Das gefiel nicht reihum, aber schien klar. Und nun die Äußerung des Innenministeriums als Antwort auf ein Schreiben des Städte- und Gemeindebundes. Danach könnten die Mitgliedsgemeinden im alten Sinne (mit Rückfluss über Nutzungsentgelte) investieren, wenn „es sich nicht um wesentlich über den Bestand des Vermögensgegenstandes hinausgehende Investitionen handelt“. Aber was ist das, eine wesentliche Investition?

Dass die Zuständigkeitsfrage nun wieder völlig offen scheint, macht das Bemühen um den Haushalt 2019 noch schwieriger. Der Ergebnishaushalt ist zwar gerade so ausgeglichen, aber auf Seiten der Investitionen sieht es düster aus. Im Vorbericht zur dritten Lesung im Finanzausschuss stand unter „voraussichtlicher Bestand Finanzmittel am Ende des HH-Jahres“ 2019 minus 879 200 Euro. „Eine Zahl, die jedem Angst machen sollte“, wie der Finanzausschussvorsitzende Wolfgang Trösken formulierte. Verbunden mit der Hoffnung, „dass wir heute noch einiges einsparen können“. Da kamen nicht ohne Grund vor allem die geplanten Investitio­nen in die Feuerwehren ins Spiel, bilden sie doch den größten Posten.

So sind das HLF 20 für Arneburg mit 420 000 Euro, das LF 10 für Werben mit 375 000 Euro und der Umbau des Feuerwehrgerätehauses Goldbeck mit 260 000 Euro (jeweils Gesamtkosten) kalkuliert. Insgesamt sind an Eigenanteilen Investitionen von rund 1,84 Millionen Euro vorgesehen. Dabei soll zur Finanzierung des Eigenanteils an den beiden Löschfahrzeugen laut aktuellem Stand ein Kredit in Höhe von 670 000 Euro aufgenommen werden. An dieser Stelle warnte jedoch unter anderem Norbert Kuhlmann: „Ein Kassenkredit ist nicht für Investitionen da.“ Zumal ein Modell für die Refinanzierung fehle.

Es kam eine Verdoppelung der Investpauschale zur Sprache, aber 50 000 Euro mehr für die Verbandsgemeinde wären allemal ein Fingerzeig. Oder muss die allgemeine Umlage erhöht werden? Eigentlich sollte der Umlagesatz von 41,24 Prozent bestehen bleiben. Was habe man auch davon, wenn die erste Mitgliedsgemeinde in die Konsolisierung geht?

Dennoch steht da noch das dicke Minus. „Und wenn wir so weitermachen, haben wir auch im Ergebnishaushalt eins“, so Kämmereichefin Dana Hoedt. Verbandsgemeindebürgermeister René Schernikau warb um „sachgerechte Kürzung“ und Vertrauen darin, dass von den Fachämtern nichts über Gebühr als Bedarf angemeldet wird. Und: Für den Fall, dass die Aufgaben wirklich in den Händen der Verbandsgemeinde liegen, müsste selbige natürlich mehr Investmittel von ihren Mitgliedsgemeinden erhalten.

Dirk Kautz zeigte sich vor allem in Bezug auf den Bedarf seitens der Feuerwehren ungehalten. „Diese Risikoanalyse ist jetzt schon überholt, danach können wir nicht gehen.“ Gebrauchtes Auto statt neuem, Schuhe für 80 statt für 350 Euro, mahnte er an, mit gesundem Menschenverstand zu fragen, was an Investitionen notwendig ist.

Nicht zuletzt bleibt jene Frage offen, was am Ende des Haushaltsjahres 2018 noch auf dem Konto ist. Nicht alle Investitionen konnten umgesetzt werden. Um einerseits das Zuständigkeits-Hickhack abzufangen und andererseits zu sparen, sollen die Investitionen im gesetzesunsicheren Bereich nun sowohl im Haushalt der Verbandsgemeinde- als auch in den Haushalten der betreffenden Mitgliedsgemeinden geplant werden. Außerdem soll es in mehreren Fällen „vorbehaltlich einer Förderung“ heißen und Sperrvermerke geben.

Fritz Holtz sagte zwischendrin „das ganze System ist krank“. René Schernikau pocht auf einen Gesetzesgeber, „der Gesetze formuliert, die keine Interpretation zulassen“. Von einem hauptamtlichen Gerätewart spricht gar keiner mehr.