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Neue Verordnung Dörfer gegen Mittagsruhe

Die Stadt Osterburg braucht eine neue Gefahrenabwehrordnung. Die Dörfer wollen mehrheitlich auf eine festgelegte Mittagsruhe verzichten.

Von Karina Hoppe 01.10.2020, 23:01

Osterburg l Bisher musste sich die Einheitsgemeinde Osterburg die Frage nach festen Ruhezeiten gar nicht stellen. Die aktuelle Gefahrenabwehrordnung, die am 16. Dezember abläuft, hatte dieses Thema noch nicht mit abgedeckt. In der neuen Ordnung muss sich die Einheitsgemeinde aber dazu positionieren. Aus den Ortschaften ist die Meinung klar: „Die meisten Ortsbürgermeister teilten mit, dass sie keine Mittagsruhe festlegen wollen“, berichtet Ordnungsamtsleiter Matthias Frank. „Das würde nicht zusammenpassen, die Landmaschinen dürfen fahren, aber Privatleute müssen leise sein“, sagt etwa Stefan Brehmer (parteilos) als Ortsbürgermeister von Flessau. Sein Königsmarker Amtskollege Rainer Moser (parteilos) hält eine Regelung auch für überflüssig. „Bei uns sind viele Leute auf Montage und kommen Freitagabend erst nach Hause, dann wollen sie am Sonnabend auch was schaffen“, sagt er. Indes seien dem Königsmarker Sonn- und Feiertage heilig. Wohlgemerkt, die Frage nach einer festgelegten Mittagsruhe bezieht sich nur auf montags bis sonnabends.

Für die Kernstadt Osterburg – Krumke, Dobbrun und Zedau als Dörfer außen vor – hatte die Verwaltung für die Mittagsruhe ein Zeitfenster von 12.30 bis 14.30 Uhr vorgesehen. Der Osterburger Ausschuss für Finanzen und Ordnungsangelegenheiten unterbreitete in dieser Woche den Vorschlag, um eine halbe Stunde auf 14  Uhr zu verkürzen. Die Stadt habe nun beim Landkreis Stendal, die für die Genehmigung der Gefahrenabwehrordnung verantwortlich zeichnet, angefragt, ob es überhaupt erlaubt ist, Unterschiede bezüglich der Ruhezeiten zu machen. „Wegen des Grundsatzes der Gleichheit“, so Frank. Falls der Landkreis es nicht schaffe, bis zur nächsten Stadtratssitzung seine Einschätzung abzugeben, werde dem Stadtrat eine Beschlussvorlage wie beschrieben vorgelegt. „Wir haben dann keine Zeit mehr, die andere Verordnung läuft aus.“ Im Anzeigenfalle würde man später entsprechend reagieren.

Falls auf den Dörfern keine Ruhezeiten festgelegt werden, wären die Bürger „ihrem Nachbarn“ trotzdem nicht hilflos ausgeliefert. Das seien sie ja jetzt auch nicht.

Im Zweifelsfalle greife das Bürgerliche Gesetzbuch oder es könne sich bei zu viel Lärm auch um eine Ordnungswidrigkeit handeln. „Kommt darauf an“, so Frank.

Der Rossauer Ortsbürgermeister Bernd Drong (parteilos) setzt ebenfalls wider eine Regelung auf Verständigung. „Wenn jemand mal eine Maschine nur für bestimmte Zeit hat, herrje, dann sagt er beim Nachbarn Bescheid, dafür leben wir ja auf dem Dorf.“

Nach der Hauptausschusssitzung hat der Stadtrat die Verordnung auf dem Tisch.