1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Osterburg
  6. >
  7. Osterburg: Nutzer fürchten um den Bestand ihrer Garagen

Grundstücke Osterburg: Nutzer fürchten um den Bestand ihrer Garagen

Einwohner sorgen sich in Osterburg um die Zukunft ihrer Garagen. Die stehen im sogenannten Hof III auf kommunalem Boden und werden spätestens Anfang 2023 der Einheitsgemeinde gehören.

Von Nico Maß 14.06.2021, 17:06
Blick über den An der Golle in Osterburg gelegenen Garagenhof III. Die Nutzer fürchten um den Bestand ihrer Garagen.
Blick über den An der Golle in Osterburg gelegenen Garagenhof III. Die Nutzer fürchten um den Bestand ihrer Garagen. Foto: Jörg Gerber

Osterburg - Ein kleiner Menschenpulk versammelt sich am Sonnabend auf dem Garagenhof III am Neubaugebiet An der Golle. Verabschieden sich ein paar Leute, stoßen neue hinzu. Nacheinander treten sie an den Tisch, den Peter Klein vor seiner Garage aufgebaut hat, um zum Kugelschreiber zu greifen und ein Blatt zu unterschreiben. Auf diesem Papier finden sich ihre Forderungen an die Stadt Osterburg ausformuliert: „Wir, die Garagenbesitzer der Höfe II und III, legen Einspruch ein gegen die Wegnahme unserer Garagen. Diese Garagen wurden von uns in Eigenleistung gebaut oder käuflich erworben. Wir legen Einspruch ein gegen die erfolgten Kündigungen und die noch folgenden Kündigungen. Des Weiteren legen wir Einspruch ein gegen die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses über das 3-fache des jetzigen Pachtpreises.“

So liest es sich auf dem Papier, das an diesem ersten Tag der Unterschriftenaktion von 39 Personen unterzeichnet wird. Dies nicht selten von verärgerten, wütenden Kommentaren begleitet. Viele können nicht nachvollziehen, dass die Garagen, die sie in den 1970er Jahren selbst gebaut oder später käuflich erworben haben, ihnen in wenigen Monaten nicht mehr gehören sollen.

Genau das aber kündigt sich mit Datum vom 1. Januar 2023 an. Denn zum 31. Dezember 2022 läuft das sogenannte Schuldrechtsanpassungsgesetz aus. Dieses sicherte bisher Pachtverträge nach DDR-Recht, in denen das Eigentum an Grundstück und Bebauung nicht in derselben Hand lagen. Mit dem 1. Januar 2023 geht die Bebauung dann aber in den Besitz des Grundstückseigentümers, im Fall der beiden Garagenhöfe die Einheitsgemeinde Osterburg, über. „Das ist eine Anmaßung, da wird uns etwas übergestülpt“, empfindet Garagenbesitzer und Stadtrat Horst Guse (Die Linke). Und auch Rüdiger Müller schüttelt mit dem Kopf. „Was können wir für dieses Gesetz?“, fragt er. Müller erinnert daran, „dass wir gleich nach der Wende versucht haben, den Grund und Boden von der Stadt zu kaufen“. Das sei damals abgelehnt worden, „aber wir hatten das Versprechen, das alles so bleibt“.

Nun aber zeichne sich ab 2023 eine höhere Miete ab, womöglich drohe dem Hof III sogar der Abriss, befürchten die Garagenbesitzer. Der Grund dafür liegt für viele auf der Hand: Dort, wo jetzt noch ihr fahrbarer Untersatz steht, soll auf Dauer ein Supermarkt hin, sind sie überzeugt. Und sie verweisen auf das 2017 aktenkundig gewordene Interesse von Aldi Nord. 2017 sei das Unternehmen mit dem Plan an die Stadt herangetreten, seinen noch im Osterburger Süden liegenden Standort aufzugeben und stattdessen auf einem Teil der Garagenhoffläche und gegenüber vom Edeka-Center einen neuen Markt hochzuziehen.

Besorgte Garagennutzer liefen im Sommer 2017 Sturm gegen diese Pläne. Nachdem sich auch Bürgermeister Nico Schulz (Freie Wähler) gegen den Verkauf der Garagenhoffläche ausgesprochen hatte, zog Aldi seinen Kaufantrag zurück. Doch im Frühjahr 2020 erhielten die Befürchtungen der Garagennutzer über die mögliche Ansiedlung eines Marktes neue Nahrung. Denn zu diesem Zeitpunkt wurde bekannt, dass die Kommune im Entwurf ihres Flächennutzungsplans auf dem Standort des Garagenhofes III ein Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel ausgewiesen hat. Diese Planung sei zwar noch längst nicht mit einer Entscheidung zum Verkauf des Garagenhof-Grundstückes gleichzusetzen, stellte die Kommune in Person des Bürgermeisters klar. Die Befürchtungen der Garagennutzer zerstreute er damit aber nicht. Dass Nutzern, die nicht in der Einheitsgemeinde ihren Wohnsitz haben, bezüglich ihrer Garagen vor wenigen Wochen ein Kündigungsschreiben ins Haus flatterte, hat den Befürchtungen sogar einen neuen Schub verpasst.

Die Sorgen um den Abriss der Garagen seien aber unbegründet, stellt der städtische Kämmerer Detlef Kränzel gegenüber der Volksstimme klar. Denn bei den Kündigungsschreiben, die die Kommune im Februar an rund 80 auswärtige Garagennutzer verschickt habe, spiele eine Supermarkt-Ansiedlung überhaupt keine Rolle. Der Kämmerer verwies in diesem Zusammenhang unter anderem darauf, dass der Flächennutzungsplan noch nicht vom Stadtrat beschlossen und jüngst sogar aufgrund weiteren Beratungsbedarfs von der Tagesordnung genommen wurde. „Es ist also nichts geplant“, äußerte Kränzel. Mit den Kündigungen der auswärtigen Garagennutzer habe die Kommune vielmehr begonnen, „eine grundsätzliche Klärung und Bereinigung der Garagenverhältnisse herbeizuführen“, betont der Kämmerer.

Dies betreffe im Übrigen nicht nur die Garagenhöfe II und III, „sondern auch alle Garagen, die in den Ortschaften auf kommunalem Grund und Boden stehen“, fügt Kränzel hinzu. Und: Nach den Vorstellungen der Kommune sollen in einer zweiten Welle alle Garagennutzer angeschrieben werden, die zwar in der Einheitsgemeinde, aber nicht in der Kernstadt wohnen.

Mit den Kündigungsschreiben räume die Kommune den Nutzern verschiedene Optionen ein, so Kränzel. So hätten sie die Möglichkeit, die Garage an die Einheitsgemeinde abzugeben. Geschieht dies vor dem 1. Januar 2023, würden sie nicht an etwaigen Abrisskosten beteiligt. Einen Rückbau der Garagen habe die Kommune aber ohnehin nicht vor. Falle die Garage aber erst nach dem 1. Januar 2023 an die Einheitsgemeinde, müsse der Nutzer die Abrisskosten aus eigener Tasche zahlen und den Abriss zudem selbst in die Wege leiten. Abseits davon hätten Nutzer aber auch die Möglichkeit, die jeweilige Garage für 20 Euro monatlich zu mieten. Derartige Verträge hat die Kommune bereits abgeschlossen, nach Angaben des Kämmerers sind in den zurückliegenden Jahren schon um die 100 Garagen an die Einheitsgemeinde gefallen.

Zusammengerechnet müssten Garagennutzer mit Abschluss des neuen Vertrages jährlich 240 Euro Miete zahlen. Und damit mehr als dreimal so viel wie nach altem Vertrag, nach dem pro Jahr eine Pacht von 60 Euro und eine Steuer von 10 Euro fällig würden, kritisieren Garagennutzer. Sie sammeln auch gegen diese Erhöhung Unterschriften. Und hoffen auf einen Kompromiss. Der wäre dann Sache des Stadtrates.

Rüdiger Müller (rechts) trägt sich in die Unterschriftenliste der Garagenbesitzer ein. Links Peter Klein.
Rüdiger Müller (rechts) trägt sich in die Unterschriftenliste der Garagenbesitzer ein. Links Peter Klein.
Foto: Nico Maß