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Sanierungsarbeiten Baulärm nervt Anwohner

Die Recyclingsarbeiten, die seit Mai 2017 auf dem Osterburger Drescherhof anhalten, zerren an den Nerven der Anlieger.

Von Jörg Gerber 06.08.2017, 23:01

Osterburg l Groß ist die Freude bei vielen Menschen auf das Wochenende. Zusammen sich Zeit nehmen, den Tag genießen. Bei Sommerwetter passiert das oft auf dem Balkon oder auf der Terrasse, so vorhanden. Für die Anwohner im Bereich des Osterburger Drescherhofes ist das schon seit Monaten Geschichte. Es begann mit Abrissarbeiten. Eine Investorengruppe das Gelände erworben, und da, wo einst Blechwarenfabrik und Garagen standen, soll eine Wohnbebauung stattfinden.

Vorerst wurde abgerissen und eine Seehäuser Fachfirma mit den Arbeiten beauftragt. Dazu wurde auch eine Steinbrechanlage aufgebaut, die anfangs viel Staub, dann nur noch viel Lärm verursachte. Bereits im Mai ging es los und bis heute hält das an.

Die Anwohner sind verärgert, weil hauptsächlich sonnabends gearbeitet wird. Das ist nicht verboten. Sie fragen sich aber, warum nur sonnabends der Lärm vom Recyclen über das Gelände hallt, sonst die Woche über Ruhe herrscht. Unverständlich für sie auch, dass offenbar weiterer Schutt von anderen Baustellen angefahren wurde.

Der Osterburger Ordnungsamtsleiter, Matthias Frank, dazu: „Die Wochentage Montag bis Sonnabend gelten schlechthin als Arbeitstage. Es ist also völlig normal, wenn eine Firma montags bis samstags arbeitet. Vom Arbeitgeber ist natürlich das Arbeitszeitgesetz zu beachten. Die Beschäftigten können also nicht rund um die Uhr arbeiten. Da es sich bei dem entstehenden Lärm um Arbeitslärm handelt, könnte möglicherweise eine Lärmschutzbetrachtung für 'Anlagen' in Betracht kommen. Auch die zeitlich zulässigen DB-Werte sind in Normen und Vorschriften festgelegt.“ Das Osterburger Ordnungsamt verweist auf den Landkreis.

Edgar Kraul von der dortigen Pressestelle sagte gegenüber der Volksstimme, dass die zuständigen Behörden des Landkreises Stendal sich mit dem Bauherren in Verbindung setzen und die Situation vor Ort so bald wie möglich noch einmal prüfen werden. Danach wird die baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit der Brecheranlage neu bewertet.

Im Zuge des Verfahrens wird der Landkreis darauf hinwirken, die Belastung der Anwohner auf das gesetzlich zulässige Maß zu beschränken. Vom Abbruchunternehmen selbst war jetzt zu erfahren, dass es mit dem Lärm bald vorbei sein werde.