1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Osterburg
  6. >
  7. Innenministerium zeigt Weg auf

Schulverbinder Innenministerium zeigt Weg auf

Gibt es wasserdichte Investitionsvereinbarungen mit der Verbandsgemeinde, dürfen Arneburg und Iden ihre Schul-Verbinderbauten errichten.

Von Karina Hoppe 13.04.2018, 17:00

Arneburg/Iden l Ein zähes Unterfangen, aber es geht voran. Die Stadt Arneburg und die Gemeinde Iden, die in ihrem Bestreben, an ihren jeweiligen Schulen einen Verbinderbau zu errichten, vom Innenministerium ausgebremst wurden, haben so etwas wie Land in Sicht. Wie das Ministerium auf Nachfrage der Volksstimme mitteilt, wurde der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck und den zuständigen Kommunalaufsichten bereits signalisiert, „dass mit Blick auf die angestrebte Klarstellung im KVG bereits jetzt eine Investition der Verbandsgemeinde, bei der als Träger der Aufgabe die Finanzierungszuständigkeit liegt, aufgrund einer Investitionsvereinbarung (...) grundsätzlich möglich ist“, heißt es von der stellvertretenden Pressesprecherin Nancy Eggeling. Die Gesetzesnovelle, die Unsicherheiten bezüglich der Frage, „wie Investitionen zum Beispiel in Gebäude rechtssicher durchgeführt werden können, wenn Aufgabenträger die Verbandsgemeinde und Eigentümer die Mitgliedsgemeinde ist“, klären soll, befinde sich im parlamentarischen Verfahren. Und soll am 1. Juli in Kraft treten.

René Schernikau geht als Verbandsgemeindebürgermeister von Arneburg-Goldbeck davon aus, dass die Investitionsvereinbarung auch notwendig sein wird, wenn die Novelle in Kraft getreten ist. Die Verbandsgemeinde arbeite fieberhaft an den Vereinbarungen, erstmal ganz konkret in Bezug auf die beiden Verbinderbauten. Dabei erfahre die Verbandsgemeinde sowohl Unterstützung von Landrat Carsten Wulfänger (CDU) als auch vom Städte- und Gemeindebund – und einem beauftragten Rechtsanwalt. Schließlich gehen die Investitionsvereinbarungen auch an das Landesverwaltungsamt, um dort geprüft zu werden. Die Nutzungsvereinbarungen zwischen Immobilieneignern (Mitgliedsgemeinde) und Aufgabenträger (Verbandsgemeinde), wie es sie bisher gab, reichen nicht mehr aus. Diesem Dilemma liegt eine gerichtliche Entscheidung aus dem März 2017 zu Grunde. Aufgrund dieser hatten sich laut Eggeling „in der kommunalen Praxis zum Teil Unsicherheiten bei der konkreten vertraglichen Ausgestaltung des gesetzlichen Nutzungsrechts zwischen der Verbandsgemeinde und der Mitgliedsgemeinde im Einzelfall ergeben“.

Diesen Unsicherheiten soll „durch die Aufnahme einer klarstellenden gesetzlichen Regelung in Paragraph 92 des Kommunalverfassungsgesetzes im Falle von erforderlichen Investitionsmaßnahmen abgeholfen werden“. Für Iden und Arneburg bedeutete dies zunächst ein knallhartes Ausbremsen. Die Kommunen, die den Verbinderbau im Fall von Iden sicher, im Fall von Arneburg wahrscheinlich ohne Fördermittel stemmen wollen, wurden zum Pausieren gezwungen. Arneburg wurde gar eine bereits bewilligte Kreditgenehmigung von der Kommunalaufsicht wieder entzogen, wogegen der Stadtrat Widerspruch einlegte.

Am Dienstag, 24. April, ab 17 Uhr befasst sich der Schul- und Sozialausschuss der Verbandsgemeinde im öffentlichen Teil mit dem Thema. Sitzungsort ist die Grundschule Arneburg (im ehemaligen Sekundarschulgebäude).