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Soziale Stadt Sachsen-Anhalt lehnt Förderantrag ab

Um Osterburgs Süden aufzuwerten, soll das Quartier in das Programm "Soziale Stadt". Ein erster Antrag wurde aber abgelehnt.

Von Nico Maß 20.02.2019, 00:01

Osterburg l 2018 beantragte die Einheitsgemeinde die Aufnahme in das Landesprogramm „Soziale Stadt“. Aber die Tür öffnete sich nicht – „unser Antrag wurde leider abgelehnt“, bedauerte Bauamtsleiter Matthias Köberle. Immerhin nahmen die Osterburger neben der Absage auch den Eindruck mit, dass es sich um kein endgültiges „Nein“ handelte. Die Einheitsgemeinde sei vielmehr ermutigt worden, über einen erneuten Antrag einen zweiten Anlauf zur Aufnahme in das Förderprogramm zu übernehmen. „Und genau das haben wir auch vor“, kündigte Köberle den Zweit-Versuch an.

Angesichts der Bedeutung, die die Stadtväter dem Programm beimessen, wenn es um die weitere Aufwertung Osterburgs geht, scheint dieser Schritt nur logisch. So will die Kommune mit Fördermitteln aus diesem Geldtopf beispielsweise ihre Pläne zur Neueinrichtung eines Hortes in die Tat umsetzen. Dafür soll das heutige Verwaltungsgebäude an der Ernst-Thälmann-Straße umgebaut werden. Erste Schätzungen gehen von Kosten in Höhe von rund 2,365 Millionen Euro aus, um den Verwaltungsbau für die Betreuung von Kindern fit zu machen und zudem den vorhandenen Saal zu sanieren. Diese Summe wäre allein aus eigener Kraft für die Einheitsgemeinde aber kaum zu schultern. Gelingt die Aufnahme in das Programm, müsste die Kommune nur ein Drittel der Investitionssumme selbst übernehmen.

Die übrigen zwei Drittel würden aus dem Fördertopf in die Biesestadt fließen. Abseits vom zukünftigen Schulhort könnten im Osterburger Süden zudem weitere Stätten von dem Programm profitieren. Schließlich befinden sich in diesem Quartier zahlreiche weitere Stätten der sogenannten öffentlichen Daseinsvorsorge, wie beispielsweise die Kita „Jenny Marx“, die Grundschule am Hain oder die Förderschule „Anne Frank“. Insgesamt erstreckt sich das von den Stadträten auserkorene Programmgebiet von der Lindenstraße als nördliche Grenze über die Bahntrasse im Osten, die Fabrikstraße im Süden bis hin an den Rand des Altneubaugebietes und die Ackerstraße im Westen.