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Verbinderbau Stadt nimmt Widersprüche zurück

Zwei Widersprüche möchte die Stadt Arneburg in Bezug zum geplanten Verbinderbau der Grundschule zurücknehmen.

Von Doreen Schulze 22.08.2018, 19:00

Arneburg l In Vorbereitung auf die Errichtung eines Verbinderbaus zwischen den beiden Gebäuden der Grundschule Arneburg wird der Arneburger Stadtrat zwei Widersprüche zurückziehen. Entsprechende Beschlussvorlagen stehen Dienstag kommender Woche auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung. Bereits in dieser Woche sprach sich der Hauptausschuss in Bezug auf beide Widersprüche einstimmig dafür aus, diese zurückzuziehen. Dies wird er auch dem Stadtrat empfehlen. Zum einen geht es um den Widerspruch gegen einen Sperrvermerk, zum anderen um einen Widerspruch gegen die Rücknahme einer Kreditgenehmigung.

Die Kommunalaufsicht hatte für den geplanten Verbinderbau der Grundschule einen Sperrvermerk im Haushalt angeordnet, solange „keine abschließende Entscheidung zur Zulässigkeit der Investitionen durch die Stadt getroffen worden ist“, wie es im Schreiben der Kommunalaufsicht heißt. Mit der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes zum 1. Juli 2018 wurden „konkretisierende Regelungen im Hinblick auf die Durchführung und Finanzierung von Investitionen bei im Eigentum einer Mitgliedsgemeinde stehenden Einrichtungen und Vermögensgegenständen“ getroffen, wie es von der Kommunalaufsicht heißt. Für den Verbinderbau bedeutet dies, dass nach Aufhebung der Haushaltssperre diese Maßnahme ausgeführt werden darf, aufgrund einer Duldung der Kommunalaufsicht. Bevor die Haushaltssperre aufgehoben werden kann, muss zunächst der Widerspruch der Stadt zurückgezogen werden, wie Bürgermeister Lothar Riedinger erklärte.

Für den Bau des Verbinders wollte die Stadt einen Kredit aufnehmen. Eine Kreditgenehmigung zog die Kommunalaufsicht im vorigen Jahr zurück. Vom Landesverwaltungsamt wurde die Stadt vor Kurzem darüber informiert, dass der geplante Kredit, eine Ausleihung des städtischen Eigenbetriebes, keine genehmigungspflichtige Darlehensaufnahme ist. Um einer kostenpflichtigen Zurückweisung vorzugreifen, möchte die Stadt ihren Widerspruch nun zurücknehmen.

Im Hinblick auf die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes richtete sich Riedinger an das Landesverwaltungsamt mit der Bitte um Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns. Die Stadt beantragte zur Errichtung des Verbinderbaus Fördermittel.