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Verwaltungsgericht Rückschlag für Gemeinde und BI

Das Gericht entschied, den einst vom Landesverwaltungsamt abgelehnten Antrag zur Hähnchenmastanlage bei Schwarzholz neu zu beurteilen.

Von Ingo Gutsche 12.09.2018, 21:00

Magdeburg/Schwarzholz l Der Gerichtsbeschluss am Dienstag kommt einem herben Rückschlag für die Gegner der bei Schwarzholz geplanten Hähnchenmastanlage gleich. Nachdem das Landesverwaltungsamt (LVA) dem Investor die immissionsschutzrechtliche Genehmigung versagte, wähnten sich die Bürgerinitiative (BI) „Pro Region“ und Kritiker des Bauvorhabens im Vorteil.

„Wir sind recht zuversichtlich nach Magdeburg gefahren“, äußerte Olaf Schmidt, BI-Sprecher und stellvertretender Bürgermeister Hohenberg-Krusemarks, der zusammen mit Ratsmitglied Harald Mottitschka dem Gerichtstermin beiwohnte. Und nach der Ergebnis-Verkündigung nicht nur enttäuscht, sondern auch „sehr erstaunt“ war. Einiges sei schwer nachvollziehbar. Dennoch möchte Schmidt erst einmal das Urteil in schriftlicher Form vorliegen haben, um es bewerten zu können.

Die Inno Agrar GmbH als Antragsteller hat bereits vor mehr als zwei Jahren Klage gegen den Bescheid des LVA eingereicht, die Sache lag seitdem beim Verwaltungsgericht in Magdeburg auf dem Tisch. Und dieses kam zu einem für die Bürgerinitiative enttäuschenden Ergebnis: Das Gericht hat das Landesverwaltungsamt verpflichtet, über den Antrag des Unternehmens neu zu entscheiden. Die Ablehnung des Antrags sei rechtswidrig. Sie habe nicht darauf gestützt werden dürfen, dass das Unternehmen Antragsunterlagen nicht fristgemäß vorgelegt hatte. Insoweit habe es nach Ansicht des Gerichts an eindeutigen Fristsetzungen für deren Vorlage durch die Behörde gefehlt, heißt es in der Begründung.

Somit ist die nächste Runde eingeläutet. Das Genehmigungsverfahren wird fortgesetzt, der Ball ist nun wieder dem Landesverwaltungsamt zugespielt worden. Allerdings: „Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig“, informiert das Verwaltungsgericht. In den nächsten zwei bis vier Wochen werden die Bescheide in schriftlicher Form bei Antragsteller und LVA eingehen. Dann hätte natürlich die beklagte Seite, in diesem Fall das LVA, innerhalb eines Monats nach Zustellung die Möglichkeit, das Urteil anzufechten. Oder es akzeptiert die vom Gericht genannten Gründe zur Fortsetzung des Genehmigungsverfahrens. „Dann muss die Sache wieder im Verwaltungsverfahren neu geprüft werden“, sagt Christoph Zieger, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in Magdeburg. Ein Ergebnis ist also noch nicht in Sicht. Das sei Kaffeesatzleserei...

Das Verwaltungsgericht kam am Dienstag zu einem weiteren Ergebnis: Auch ein Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1992, der auf der für die Anlage vorgesehenen Fläche ein Umspannwerk vorgesehen hat, stand der Erteilung einer Genehmigung nach Auffassung der Kammer nicht entgegen. Dieser Flächennutzungsplan sei mittlerweile funktionslos geworden, so das Gericht.

Die Entscheidung kann Bürgermeister Dirk Kautz in keinster Weise verstehen. „Der Flächennutzungsplan liegt im Hoheitsgebiet der Gemeinde. Wieso kann ein Richter darüber befinden?“, ist dies für ihn wie die Fristsetzungen, die seiner Meinung nach vom LVA gesetzt worden sind, nicht nachvollziehbar. „Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.“

Seit etwa acht Jahren setzten sich die Mitglieder der Bürgerinitiative um BI-Sprecher Olaf Schmidt vehement gegen die Pläne des Investors zur Wehr. Sie erhielten dabei die Unterstützung der Gemeinde, die der Anlage mit ihren geplanten 460.000 Tierplätzen das gemeindliche Einvernehmen versagte. Die Kritiker rechnen unter anderem mit erheblichen Geruchsbelästigungen.