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Veto  VG-Rat muss Abberufung aufheben

War die Abberufung nicht rechtens? Michael Schnelle und Lutz Rosenkranz dürfen weiterhin als sachkundige Bürger in Goldbeck mitwirken.

Von Ingo Gutsche 11.11.2019, 19:00

Goldbeck l Der Verbandsgemeinderat muss seine beiden Beschlüsse zur Abberufung zweier berufener Bürger revidieren. „Wir wurden aufgefordert, den Beschluss bis zum 16. Dezember aufzuheben“, sagt Verbandsgemeinde-Bürgermeister René Schernikau. Das teilte die Kommunalaufsicht am Montag in einem Schreiben mit. Hintergrund ist eine Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes unter Berufung auf das Ministerium für Inneres und Sport.

Noch vor ein paar Tagen klang es anders: „Wir hatten den Schritt rechtlich prüfen lassen“, blickt Schernikau zurück. Bevor der Verbandsgemeinderat Arneburg-Goldbeck während seiner Sitzung am 4. November in Iden mehrheitlich die Beschlüsse fasste, die sachkundigen Einwohner Michael Schnelle (Finanzausschuss) und Lutz Rosenkranz (Bauausschuss) aus jenen Ehrenämtern zu entbinden, kontaktierte Schernikau die Kommunalaufsichtsbehörde. Schon um einige Bedenken zu beseitigen, die auf der Bürgermeisterrunde zu dieser Thematik angesprochen wurden. Die Rechtsbehörde widersprach im Vorfeld den möglichen Beschlüssen nicht. Deshalb war Schernikau gestern auch überrascht von der Aussage, die Beschlüsse aufzuheben, so dass das Duo wieder als sachkundige Einwohner tätig sein kann. „Wären aus unserer Sicht nach dieser Prüfung durch die Kommunalaufsicht noch Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse gewesen, hätten wir diese Anträge nicht am 4. November auf die Tagesordnung gesetzt“, betonte der Verbandsgemeinde-Bürgermeister.

Die Kommunalaufsichtsbehörde nannte mit dem 16.  Dezember einen Termin, der jedoch nicht maßgeblich für die Tätigkeit von Schnelle und Rosenkranz sei - beide könnten bereits an den nächsten Sitzungen des Finanzausschusses beziehungsweise des Bauausschusses der Verbandsgemeinde als sachkundige Einwohner mitwirken. Die entsprechenden Einladungen seien bereits veranlasst.

Während der laufenden Legislaturperiode könne das Gremium keine berufenen Bürger abberufen, heißt es in der Begründung der Kommunalaufsichtsbehörde. Das sei nur der CDU-Fraktion, von der beide aufgestellt worden sind, möglich. Die Freie Fraktion brachte den Antrag auf Abberufung von Schnelle und Rosenkranz in den Verbandsgemeinderat ein. Für die Freie Fraktion ist eine Zusammenarbeit mit den beiden nicht möglich. In der Sitzung war von Unterstellungen und Unwahrheiten, die von beiden ausgehen würden, die Rede. Auf Seiten der CDU regte sich massiver Widerstand. Sie hätten sich in den bisherigen Sitzungen der entsprechenden Fachausschüsse nichts zu Schulden kommen lassen, widersprachen sie der Ansicht der Gegenseite. Schnelle und Rosenkranz hatten angekündigt, sich beim Landkreis zu beschweren.

Verbandsgemeinde-Bürgermeister René Schernikau will sich erst einmal beraten. „Die Begründung des Bescheides der Kommunalaufsichtsbehörde wird von uns aktuell geprüft, wie auch die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten“, teilt er mit.