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Windkrafträder Es geht noch 140 Meter höher

Im Windpark Düsedau sollen alte Anlagen durch Riesen mit 244 Metern Gesamthöhe ersetzt werden. Osterburg muss dazu Stellung beziehen.

Von Karina Hoppe 26.02.2020, 23:01

Düsedau/Erxleben l Die in der Hauptausschusssitzung am Dienstagabend angekündigten Höhen der geplanten Windräder lösten reihum ein Raunen aus. Vor allem in Bezug auf den Windpark Düsedau. Dort sollen fünf Windkrafträder mit einer Nabenhöhe von 64 Metern rückgebaut und dafür vier neue Windräder errichtet werden, dann aber mit einer Nabenhöhe von 169 Metern. Die Rotoren mit einem Durchmesser von 155 Metern dazugerechnet kämen die neuen Windräder laut Auskunft des Landkreises Stendal auf eine Höhe von insgesamt 244 Metern – statt vorher 100 Meter. Die neuen Räder hätten eine installierte Leistung von 5,6 MW, bei den alten waren es 1,5 MW. Antragsteller ist die EnBW Windkraftprojekte GmbH Stuttgart, der Landkreis Stendal führt das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. In diesem Fall und in zwei weiteren mit Bezug auf das Windvorranggebiet Erxleben. So stellte die Energiehof GmbH Marsberg-Meerhof Antrag auf Rückbau einer Windkraftanlage mit 135,4 Metern Nabenhöhe (Leistung 3,0 MW) und Ersatz durch eine Anlage mit 155 Metern Nabenhöhe, die insgesamt 228,6 Meter messen und eine Leistung von 5 MW haben soll. Ganz frisch erreichte den Landkreis noch ein Antrag der Energie & Landwirtschaft Invest GmbH & Co. KG Marsberg-Meerhof. Auch sie will ein altes durch ein neues Windrad ersetzen. Die Gesamthöhe würde von rund 184 auf rund 229 Meter anwachsen, die Leistung von 2,35 MW auf 5 MW.

In ersteren beiden Fällen liegt Osterburg bereits eine Bitte um Stellungnahme vor, „im Verfahren 3 erfolgt die Beteiligung in den nächsten Tagen“, heißt es vom Landkreis.

Wie Bauamtsleiter Matthias Köberle mitteilt, habe die Stadt „erstmal keinen Grund den Anträgen zu widersprechen“, aber man sei noch in der Prüfung. Düsedaus Ortsbürgermeister Oliver Rüdrich spreche fürs Dorf, wenn er sagt, „dass hoffentlich die Abstandsregelungen eingehalten werden“. Aber da gehe es ja jetzt in der großpolitischen Wetterlage eher in eine andere Richtung. Was sicher einigen Bürgern Sorgen bereite, denn Beeinträchtigungen wie Schattenwurf und die Windgeräusche gebe es ja auch jetzt bereits.

Während sich die beiden beantragten einzelnen Windkraftanlagen auf den nahezu identischen Standorten der rückzubauenden Windräder befinden, gibt es bezüglich der vier deutlich höher werdenden laut Landkreis Abweichungen. „Hier liegen die neuen Standorte etwa 85 bis 210 Meter von den alten entfernt.“ Falls die Anträge genehmigt werden, „wird in der Regel der vollständige Rückbau der betreffenden Bestandsanlagen einschließlich der Fundamente und Zuwegungen (soweit sie nicht für die neuen Anlagen benötigt werden) verfügt“.

Sollte sich die Einheitsgemeinde Osterburg dagegen entscheiden, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, ist der Landkreis am Zuge. Es würde dann „im weiteren Verfahren geprüft, ob gegebenfalls ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen ist“.