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Windräder Höhenlimit weiter unklar

Setzt der Osterburger Stadtrat den Windrädern in der Einheitsgemeinde eine Höhengrenze? Der Bauausschuss hat das Thema vertagt.

Von Nico Maß 01.09.2020, 19:00

Flessau l Noch einmal fünf Prozent höher als die heute schon in den vier Eignungsgebieten stehenden höchsten Windräder, dann ist Schluss. Diese Begrenzung soll nach einem Vorschlag aus dem Osterburger Rathaus in den Entwurf des gerade in Arbeit befindlichen Flächennutzungsplanes festgeschrieben werden.

Die fünfprozentige „Luft nach oben“ will die Kommune den Windkraftbetreibern auf Rat ihres Flächennutzungsplaners Volker Herger lassen. So könne die Höhenbegrenzung nicht als juristisch anfechtbare Verhinderungsplanung eingeordnet werden, machten Bauamtsleiter Matthias Köberle und seine Mitarbeiterin Birgit Schliecker am Montagabend während der Ausschusssitzung deutlich.

Trotz dieser Aussage zeigten sich gleich mehrere Stadträte unsicher, ob die Einheitsgemeinde den Windkraftbetreibern tatsächlich eine Höhengrenze setzen kann. „Ich hoffe ja, dass wir mit dieser Regelung durchkommen. Aber stehen uns dann womöglich Regressforderungen der Betreiber ins Haus?“, fragte Rainer Moser (CDU-Fraktion). „Ist dieser Vorschlag juristisch wasserdicht?, hakte Bernd Riedner (AfD) nach. „Wir können nichts festlegen, ohne zu wissen, welche juristischen Konsequenzen das für uns hat“, meinte Wolfgang Tramp (Die Linke).

Matthias Köberle verwies als Antwort auf die Nachbar-Einheitsgemeinde Bismark. Diese hat schon seit längerem eine Höhenbegrenzung von 180 Metern für die Windräder in ihrem Territorium festgelegt. Ein entsprechender Teilflächenplan Wind war vom Bismarker Stadtrat im September 2014 beschlossen und im Oktober 2019 mit der gleichen Maximalhöhe von 180 Metern noch einmal bestätigt worden. Bismark hat also eine Höhenbegrenzung für Windräder. Abseits davon dürfte nach Angaben von Birgit Schliecker eine vom Osterburger Stadtrat festgelegte Höhengrenze noch von Fachbehörden abgeklopft werden, die sich im Zuge des zweiten Abwägungsverfahrens mit dem Entwurf des Osterburger Flächennutzungsplans befassen werden.

Antworten zur Höhenbegrenzung hatten sich die Bauausschussmitglieder auch vom Planer Volker Herger erhofft. Weil dieser aber seine Teilnahme an der Ausschusssitzung kurzfristig absagen musste und trotz der Äußerungen von Köberle sowie Schliecker unter den Baupolitikern Unsicherheit über womögliche rechtliche Konsequenzen herrschte, vertagte der Ausschuss die Beratung über die Höhenbegrenzung. Sie soll auf der nächsten Tagung des Bauausschusses, dann nach Möglichkeit mit Planer Volker Herger, wieder aufgenommen werden.

Bis zu diesem Neuanlauf könnten sich auch schon Ortschaftsräte mit dem Thema auseinandergesetzt haben, deren Orte an die Eignungsgebiete grenzen. Die Meinung der Leute vor Ort an den Windrädern stuften gleich mehrere Bauausschussmitglieder als ausschlaggebend ein. „Die Ortschaftsräte zusammen mit den betroffenen Einwohnern müssten über die Höhenbegrenzung entscheiden. Und der Stadtrat sollte dem folgen“, sagte Bernd Riedner. Wolfgang Tramp und Klaus-Peter Gose (CDU-Fraktion) empfahlen ebenfalls, die Ortschaftsräte zu hören. „Wenn wir Autobahnen bauen, denken wir an Kröten und Fledermäuse. Deshalb müsste es beim Bau von Windrädern erste Pflicht sein, an die Menschen zu denken“, sagte Gose. Deshalb sei er auch dafür, gar nicht erst über eine weitere Erhöhung nachzudenken, sondern es bei den bisherigen Höhen zu belassen. „Noch höher, dafür werde ich jedenfalls nicht stimmen“, kündigte er bereits an.

Mit dem Calberwischer Roland Märker meldete sich am Montagabend bereits ein betroffener Anwohner eines Windparkes zu Wort. Märker begrüßte, dass die Kommune eine Höhengrenze setzen wolle, „denn 250 Meter sind für die Windkraftbetreiber ganz sicher nicht das Ende der Fahnenstange“.

Die Regelung müsse rechtssicher sein, nach ihrem Inkrafttreten aber eben auch von der Einheitsgemeinde Osterburg durchgesetzt werden. Roland Märker hofft zudem darauf, dass die Kommune den Beschluss möglichst zügig fasst. Sonst bestehe die Gefahr, dass nach der Energie Baden-Württemberg (EnBW) und weiterer Windkraft-Betreiber im Park Düsedau/Erxleben noch andere Wind-Unternehmen aktiv werden, um vor der Festlegung der Höhengrenze stehende Anlagen durch höhere Windräder zu ersetzen, warnte Märker.