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Zensus-Klage Osterburg wird angehört

2013 reichte Osterburg Klage gegen das Ergebnis der Zensus-Zählung ein. Jetzt wird die Kommune vor dem Verwaltungsgericht angehört.

Von Nico Maß 23.07.2016, 01:01

Osterburg l Am Mittwoch, 27. Juli, wird Osterburg in der Landeshauptstadt die eigene Position darlegen. Zu einer unter dem Titel Zensus firmierenden amtlichen Volkszählung aus dem Jahr 2011, die um 337 Einwohner geringer ausfällt als Osterburgs eigene Statistiken. Denn für den Stichmonat Mai 2011 geht die kommunale Verwaltung, wegen An- und Abmeldungen des Wohnortes sowie dem Registrieren von Geburten und Sterbefällen auf dem aktuellen Stand, von 10 948 Einwohnern für die gesamte Einheitsgemeinde aus. Anders der Zensus. Nach dessen Recherchen besaß Osterburg im Mai 2011 eine Bevölkerung von 10 611 Einwohnern.

Wie sich dieser Unterschied erklären lässt, ist bis heute nicht beantwortet. Fest steht, dass der Zensus vor fünf Jahren nach einem neuen, weitgehend registergestützten Verfahren durchgeführt wurde, das sich erheblich von früheren Volkszählungen unterschied. Die Ermittlung der Einwohnerzahl soll in Auswertung von verschiedenen Verwaltungsregistern erfolgt sein. Dazu zählten zum Beispiel Auszüge aus den Melderegistern, dem Register der Bundesagentur für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand und Daten der Vermessungsverwaltung. Zudem wurden sogenannte ergänzende Befragungen vorgenommen: die Zähler schrieben Gebäude- und Wohnungseigentümer an und befragten sie, etwa zehn Prozent der Bevölkerung wurden bei Haushaltsbefragungen persönlich um Auskunft gebeten. Entsprechende Befragungen soll es auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gegeben haben.

Der so durchgeführte Zensus ermittelte für Osterburg die um 337 Einwohner geringere Zahl, die vom Landesamt für Statistik als amtliche Bevölkerungszahl der Einheitsgemeinde übernommen wurde. Und dies führte für Osterburg zu finanziellen Einbußen. Denn da sich die Zuweisungen des Landes an der Einwohnerzahl orientieren, musste die Einheitsgemeinde zuletzt jährlich aus Mittel in fünfstelliger Höhe verzichten.

Aber auch andere negative Konsequenzen machen die Osterburger an die ihrer Ansicht nach falschen Einwohnerzahl fest. So wirkt sich die Zensus-Bevölkerungszahl auch auf den sogenannten Demografiecheck aus, mit dem das Land bei Programmen wie Stark III die Zukunftsfestigkeit von Einrichtungen und damit ihre Förderfähigkeit feststellt. Die Einheitsgemeinde hat in der jüngeren Vergangenheit schon unerfreuliche Erfahrungen mit dem Demografiecheck gemacht. Zum Beispiel blieben der jetzt über ein Bundesprogramm geförderten Grundschule Flessau Stark III-Mittel verwehrt, weil der Lernort nicht durch den Demografiecheck kam.

Osterburg reichte 2013 Klage ein. Und steht damit nicht allein. In Sachsen-Anhalt zogen sieben weitere Kommunen vor Gericht, bundesweit legten rund 1000 Gemeinden Rechtsmittel gegen die Zählungsergebnisse ein.