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Zuckerhalle Auf dem Weg zur Versammlungsstätte

Peu à peu zur Versammlungsstätte: Der Landkreis hat den Einbau einer Feuertreppe und Co in die Zuckerhalle Goldbeck genehmigt.

Von Karina Hoppe 02.05.2019, 18:00

Goldbeck l Vom Süden und Osten aus betrachtet wirkt die Zuckerhalle noch ziemlich vergessen. Das soll am Ende dieses Jahres zumindest ein Stück weit anders aussehen. Zu den neuen Fenstern, die an der Südseite bereits hervorstechen, kommt eine Feuertreppe, die von der mittleren Etage abgeht. Oder es wird von dort aus im für die Kommune günstigeren Fall eine Möglichkeit zum Austritt auf den Anbau geschaffen, „dann könnten die Leute in der Not von dort gerettet werden“. Wie Goldbecks Bürgermeister Torsten Dobberkau weiterhin mitteilt, werde dies gerade mit dem Brandschutzprüfer besprochen. Die Ausschreibung für die Treppe erfolgt trotzdem in diesen Tagen, genau wie jene für den Einbau zweier zwingend nach außen zu öffnender Tore an der Nordseite und eine zusätzliche Tür. Je nachdem, wie die Ausschreibungen ausfallen, könnten in diesem Jahr auch noch die großen Fenster an der Ostseite, jene also zum ehemaligen Speisesaal, erneuert werden. „Aber da müssen wir erstmal abwarten, wie weit wir mit unserem Geld kommen.“ 100 000 Euro sind in den laufenden Haushalt eingeplant, 75 Prozent davon sind Fördermittel.

Die Maßnahmen mögen sich lapidar anhören, für den Bürgermeister sind sie ein großer Schritt nach vorn. Oder besser: Die Baugenehmigung ist es. Seitdem der Landkreis sie erteilt hat, seitdem alle Parteien genau wissen, was noch kommen muss, damit die Zuckerhalle nach Versammlungsstättenordnung betrieben werden darf, habe sich die Situation reichlich entspannt. Schon die Anmeldung für das Vehikel-Konzert am Ostersonnabend sei unkomplizierter verlaufen als es zuvor bei anderen Veranstaltungen der Fall war. Für den Zuckerhallen-Verein war das Konzert so etwas wie eine Generalprobe, die er bestens bestand. Der Saal war gut gefüllt, Musiker und Gäste sehr angetan. Mehr davon! Ja, aber erst, wenn die Halle nach Versammlungsstättenverordnung zugelassen ist. „Bis dahin machen wir nicht mehr als zehn Veranstaltungen im Jahr“, sagt André Bock als Vorsitzender des Zuckerhallen-Vereins. Obwohl der Verein und die Gemeinde werbetechnisch noch gar nicht in die Offensive gehen können, kämen immer wieder Anfragen herein.

Die Versammlungsstättenverordnung von Sachsen-Anhalt hat 49 Paragraphen. Sie legt vom Bestuhlungs- und Rettungswegeplan über Schutzvorhänge bis zu Brandmeldeanlagen alles im Detail fest. Genannte Brandmeldeanlage soll als nächstes in die Zuckerhalle kommen. „Dafür bräuchten wir nochmal Fördergelder, wir halten Ausschau nach einem passenden Topf“, so Dobberkau. Dann braucht es noch Fenster für den großen Saal über dem Speisesaal, innen eine Verbindungstreppe von der Empore (künftige Boulderwand) zum Saal über dem Speisesaal und eine Feuertreppe vom genannten oberen Saal zur nun einzubauenden Feuertreppe – oder alternativ direkt auf den Anbau.

Im Dezember 2014 erlebte die Zuckerhalle ihr Debüt als Veranstaltungsort. In mehreren Arbeitseinsätzen ist sie durch Gemeinde- und Bürgerhand zunächst im großen Stil entrümpelt worden. Größter Schwachpunkt war lange das undichte Dach, das längst erneuert ist.