Gericht Rentner erneut in Internet-Betrug verwickelt
Biere/Schönebeck (von Paul Schulz)
Nachdem er 2016 schon einmal in einen Online-Betrug verwickelt war, ist der 64-jährige Horst K. (Name geändert) nun wieder in einem ähnlichen Fall im Schönebecker Amtsgericht angeklagt. Der Mann aus dem Bördeland ist laut Staatsanwaltschaft in mindestens zehn Fällen involviert, bei denen Online-Versandhändler betrogen worden sind. Bei den im März vergangenen Jahres begangenen Taten sei ein Schaden von rund 4000 Euro entstanden.
Wertvolle Sachgegenstände
Horst K. diente Internetkriminellen offenbar als Sammelstelle für online bestellte Waren. Neben teuren Parfüms im Wert von mehreren hundert Euro, Sonnenbrillen und hochwertiger Designer-Mode landeten bei ihm auch Laut-sprecher im Wert von über 700 Euro sowie ein Goldcollier, das rund 2000 Euro gekostet habe.
„Mir wurde gesagt, ich solle Dinge entgegennehmen und sammeln, die für ein Kinderheim in Ghana bestimmt sind. Später wolle man mir Geld schicken, damit ich dann alles in einem Paket oder Container nach Ghana schicken kann. Ich dachte, dass das alles Spenden sind beziehungsweise, dass alles bezahlt ist“, erklärt der Rentner vor Gericht.
Wiederholungstäter
Spätestens als er eine Vorladung von der Polizei erhalten habe, war ihm aber klar, dass etwas nicht stimme. Aber auch vorher sei er schon stutzig geworden. „Da waren ja auch so viele Sachen bei, die gar nicht für ein Kinderheim nutzbar sind“, resümiert Horst K.
„Das ist ja nicht das erste Mal, dass Ihnen so etwas passiert. 2016 gab es ja schonmal einen ähnlichen Fall mit Ihnen - da hätten Sie doch gewarnt sein müssen“, sagt Strafrichter Eike Bruns zum Angeklagten. Dann fragt er nach, wer ihm denn gesagt habe, dass das eine Lieferung für ein Kinderheim sei.
Der Rentner aus dem Bördeland sagt, dass eine Onlinebekanntschaft, die er schon seit zehn Jahren pflege, ihn darum gebeten habe. Die 40-jährige Frau aus den USA habe wohl auch schon in Deutschland mal in einem Kinderheim gearbeitet, und kümmere sich jetzt um eines in Ghana, antwortet Horst K.
Gefallen für Internetbekanntschaft
„Und haben Sie diese Dame schonmal wirklich getroffen?“ Der Mann verneint. „Aber hat Ihre Bekanntschaft Ihnen ein Treffen in Aussicht gestellt?“ Ja, das habe sie. „Kann es ein, dass Sie sich ein bisschen in die Dame verguckt haben?“, fragt Bruns den alleinstehenden Rentner. „Die ist doch 20 Jahre jünger als ich“, weicht er aus. „Das muss ja nichts heißen“, entgegnet der Richter und fährt fort: „Wissen Sie, wie sich das für mich anhört? Jüngere Frau macht älterem Herr Hoffnung, bittet ihn um einen Gefallen. Das kommt öfters vor.“
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft unterbreitet Bruns dem Angeklagten ein Angebot. Man werde auf die strafrechtliche Ahndung wegen Betruges verzichten, wenn Horst K. den entstandenen Schaden kompensiert. 4000 Euro solle er dazu an das Kinderhospiz Magdeburg zahlen. Der Angeklagte willigt ein.
Wenn er bezahlt hat, ist die Strafsache vom Tisch. „Sie sind da sehr naiv rangegangen. Sowas darf sich nicht mehr wiederholen“, appelliert Eike Bruns abschließend an den Rentner.