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Transparenz Posse vom Amt lässt Vereine Betrug wittern

Für das Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche wurden Rechnungen an Tausende Vereine im Land verschickt.

12.03.2021, 19:30

Magdeburg l Klaus Schepuck ist seit 45 Jahren Chef des Kleintierzuchtvereins G 366 Wanzleben-Börde e.V. (15 Mitglieder). Doch so etwas hat er noch nicht erlebt. Der 79-Jährige zeigt sich mehr als verärgert, als er die Rechnung vom Bundesanzeiger für das „Transparenzregister“ in den Händen hält: „Wir dachten erst an eines der üblichen Betrugsschreiben, weil es auch so aussieht und wollten erst nicht einzahlen, auch wenn es nur 13 Euro sind.“ Die Summe, so heißt es im „Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters“, ist für die letzten vier Jahre zusammengefasst. Dass dies seit 2017 laut Geldwäschegesetz so verlangt wird, liest er im Brief das erste Mal.
Das gilt auch für den Verein der Richter und Staatsanwälte. Der Vorsitzende der Magdeburger Bezirksgruppe Christian Löffler: „Ich dachte erst, dass hier ein Betrug vorliegt, weil man bei uns ja auch nicht gleich zwangsläufig auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung kommt. Dann haben wir im Internet recherchiert und festgestellt, das ist echt.“ Vom Vereinsregister in Stendal gelangten die Daten automatisch in das Transparenzregister.
Kristina Wogatzki vom Bundesfinanzministerium bestätigt der Volksstimme: „Die Bescheide sind echt.“ Registerführende Stelle sei der Bundesanzeiger Verlag. Die Gebühr sei nur auf die Deckung des Verwaltungsaufwandes beschränkt. Aktuell liegt sie bei 4,80 Euro im Jahr. Davor waren es 2,50 Euro.
Auf Antrag sei aber eine Gebührenbefreiung nach einem neuen Paragrafen (seit 1. Januar 2020) im Geldwäschegesetz möglich. Wogatzki: „Leider gibt es keinen Automatismus für gemeinnützige Vereine.“ Diese müssen deshalb zum Beispiel (unter www.transparenzregister.de) den Antrag auf Befreiung stellen. Eine rückwirkende Befreiung gebe es nicht, weil es den Paragrafen dazu erst seit 2020 gibt.
Dass mehrere Jahre zusammengefasst sind, habe etwas mit der „Verringerung des Aufwandes“ zu tun, teilte das Bundesverwaltungsamt auf Nachfrage mit. Die Gebühren werden von allen derzeit rund 2,3 Millionen transparenzpflichtigen Vereinigungen erhoben und diese sukzessive angeschrieben.
Hintergrund: Das Transparenzregister wurde im Jahr 2017 geschaffen und beruht auf dem Geldwäschegesetz. Vertretungsberechtigte (Vorstände oder Geschäftsführer) von Firmen, Vereinen oder Stiftungen sind dort eingetragen. Damit soll es erschwert werden, zum Beispiel auch Vereine als Versteck für kriminelles Vermögen zu nutzen. Die Daten für eingetragene Vereine werden automatisch aus dem Vereinsregister gezogen, sie müssen nicht gemeldet werden.