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Breitband „Heiße Luft und Säbelrasseln“

Arche.Net hat eine einstweilige Verfügung gegen den Zweckverband Breitband Altmark (ZBA) erwirkt. Der holt sich jetzt Rechtshilfe.

Von Antje Mewes 16.07.2015, 03:00

Salzwedel l Der Streit schwelt schon länger. Nun können die Anwälte des Insolvenzverwalters der Firma Arche.Net einen Erfolg verbuchen. Sie haben den Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Magdeburg gestellt, bestätigte gestern Gerichtssprecher Christian Löffler. Sie wurde am 13. Juli erlassen und dem Altmarkkreis als Träger des Zweckverbandes gestern Nachmittag zugestellt.

Georg Klenk, Geschäftsführer von Arche.Net, sieht sich bestärkt in seinem Bestreben, das Glasfasernetz des ZBA nutzen zu können. Klenk: „Wir freuen uns über diese Entscheidung des Gerichts, denn sie zeigt nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur von vergangener Woche einmal mehr, dass wir uns zu Recht gegen die Vorgehensweise des ZBA zur Wehr setzen.“

ArcheNet sei ab sofort am Wettbewerb zu beteiligen. Zudem habe die Firma Anspruch auf vollständige Informationen zu technischen Spezifikationen und Netzmerkmalen sowie zu allen vertraglichen Bedingungen und verbindlichen Entgelten des Breitbandnetzes. Die Verbraucher hätten damit die Wahl zwischen DNS:Net und Arche.Net über das vom ZBA zu errichtende Glasfasernetz.

Das Unternehmen DNS:Net war vom ZBA nach einer europaweiten Ausschreibung als Betreiber für das zu errichtende Glasfasernetz ausgewählt worden. Das bedeute nicht, dass nicht auch andere Provider den Kunden ihre Produkte anbieren könnten, erklärte Claudia Burkhardt von DNS:Net auf Nachfrage der Volksstimme. Das Glasfasernetz des ZBA stehe allen Unternehmen offen, Vertragspartner sei die DNS:Net als Betreiber und nicht der ZBA. Voraussetzungen seien bestimmte formelle Bedingungen, wie das Leisten von Unterschriften, die Arche.Net bislang nicht erfüllt habe, erklärt Burkhardt (Volksstimme berichtete).

Darauf wies gestern auch noch einmal der Geschäftsführer des ZBA, Landrat Michael Ziche, hin. Er erinnerte daran, dass der ZBA aufgrund eines Marktversagens der Branche hin agiert habe. Selbstredend könne Arche.Net das Netz für seine Kunden nutzen, dass sei nie verweigert worden. Grundlage seien Verträge und die lägen unterschriftsreif bei DNS:Net bereit.

„Ich habe die Verfügung inhaltlich noch nicht prüfen können“, sagte Ziche. Auf den ersten Blick habe er nur festgestellt, dass sie „sehr sportliche Terminsetzungen“ beinhalte. Die könne und wolle der ZBA gar nicht einhalten. Er vermute, dass sich die Entscheidung der Bundesnetzagentur auf einen alten Vertrag zwischen DNS:Net und ZBA beziehe, der nie zum Tragen gekommen und nicht unterzeichnet worden sei.

Der Verband werde nun seinerseits einen Rechtsanwalt beauftragen, die Verfügung „vernünftig zu prüfen“. Er gehe davon aus, dass nicht viel Sub-stanzielles übrig bleibe, da ein diskriminierungsfreier Zugang zum Netz immer gegeben gewesen sei und ist. „Das Ganze ist viel heiße Luft und Säbelrasseln“, gibt sich Ziche gelassen.

Immerhin hatte Arche.Net mitgeteilt: „Sollte sich der ZBA nicht an die Unterlassungsverfügungen des Gerichts halten, drohen dem Verbandsgeschäftsführer bis zu sechs Monate Haft und dem ZBA Ordnungsgelder bis zu 250??000 Euro je Zuwiderhandlung.“ In der Pressemitteilung ist zudem von schweren Verstößen gegen das Kartellrecht, wegen der Zusammenarbeit von ZBA und DNS:Net die Rede.