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Stadtfest Dionysiusmarkt - geschützte Marke

Der Dionysiusmarkt ist seit Jahren eine eingetragene Marke. Die Salzwedelerin Martina Kupfer hat den Namen schützen lassen.

Von Fabian Laaß 24.09.2015, 01:01

Salzwedel l Der Name „Dionysiusmarkt“ ist bereits seit August 2001 eine eingetragene Marke. Wie die Volksstimme am Montag vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf Nachfrage erfuhr, hat sich Martina Kupfer den Namen schützen lassen. „Das war eine Gemeinschaftsaktion meines Ex-Mannes Jürgen und mir“, erklärte Martina Kupfer.

„Wir hatten zuvor zwei Mal schlechte Erfahrungen mit geschützten Namen gemacht, unter anderem mit einem unserer Band-Namen, und wollten beim Dionysiusmarkt so etwas nicht noch einmal erleben“, ergänzte Jürgen Kupfer, Mitglied im Vorstand der Werbegemeinschaft, die den Nysmarkt seit Jahren ausrichtet.

Aus dem DPMA-Register ist ersichtlich, dass Martina Kupfer am 8. August 2001 den Namen „Dionysiusmarkt“ als Wortmarke für Unterhaltung und sportliche Aktivitäten kostenpflichtig angemeldet hat. Über die Summe, die sie dafür aufbringen musste, erhielt die Volksstimme keine Information. Am 17. August erfolgte die widerspruchslose Eintragung in das Markenregister. „Ist man Inhaber einer Marke, hat man die Befugnis zu deren exklusiver Nutzung, kann Schadensersatzforderungen und Verbote bei widerrechtlicher Verwendung stellen“, erklärte Eckhardt Dördelmann vom Patentamt München gestern. Nach zehn Jahren, am 1. September 2011, verlängerte Martina Kupfer die Schutzdauer – erneut kostenpflichtig – um weitere zehn Jahre. Sie endet damit am 31. August 2021.

Am Montag erhielt die Volksstimme nun Informationen, nach denen Martina Kupfer für das Patent auf den Namen „Dionysusmarkt“ über Jahre Geld von Stadt oder Werbegemeinschaft erhalten haben könnte. Die Salzwedelerin bestreitet das jedoch mit Nachdruck. Auf Anfrage teilte Stadtmitarbeiter Andreas Köhler dazu mit: „Eine Zahlung an Frau Kupfer ist der Stadt nicht bekannt.“ Auch aus Belegen der Werbegemeinschaft gehe nicht hervor, dass Gelder für die Verwendung des Markennamens geflossen sein. Die rechtlichen Ansprüche, die mit dem Besitz der Namensrechte einhergehen, habe man gegenüber der Stadt oder der Werbegemeinschaft nie geltend gemacht, betont auch Jürgen Kupfer. „Da ist kein Cent geflossen. Wir haben das auch nie in Rechnung gestellt. Es war eine reine Vorsichtsmaßnahme.“

Interessant ist dennoch, dass der Dionysiusmarkt nur ein Jahr nach der Verlängerung des Namensrechtes in Nysmarkt umbenannt wurde. Martina und Jürgen Kupfer gingen da schon getrennte Wege. Laut Werbegemeinschaft geschah die Umbenennung auf Vorschlag von Helga Weyhe, mit der Begründung, dass der Volksmund das Stadtfest schon immer so genannt habe.

„Wird die Marke nachweislich fünf Jahre lang nicht mehr benutzt, kann sie auf Antrag einer beliebigen Person aus dem Markenregister gelöscht werden“, erklärte Eckhardt Dördelmann.