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Meldegesetz Künftig mehr Zeit zum Ummelden

Derjenige, der in nächster Zeit umziehen will, kann sich mit der Ummeldung künftig mehr Zeit lassen.

Von Arno Zähringer 14.10.2015, 01:01

Salzwedel l Ein Umzug ist nicht nur mit viel Arbeit verbunden, schließlich muss da einiges organisiert werden, sondern auch mit dem Gang zur Behörde. Bislang musste das Einwohnermeldeamt innerhalb von einer Woche darüber informiert werden, dass eine neue Wohnung bezogen wurde. Von 1. November an bleiben dafür zwei Wochen Zeit.

So ist es im neuen Meldegesetz geregelt. Zuständig sind künftig nicht mehr die einzelnen Länder, sondern der Bund. Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers, der künftig eine Bescheinigung ausstellen muss, die den Einzug in die Wohnung bestätigt. Wird die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden. In der Hansestadt Salzwedel gab es im Jahr 2014 fünf solcher Fälle. Gezahlt werden mussten Beträge zwischen 10 und 30 Euro.

Bedeutend teurer wird es allerdings, wenn der Vermieter aus Gefälligkeit einer Person eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese gar nicht wirklich in seiner Wohnung wohnt. In diesem Fall wird ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro fällig. Mit dem Bundesmeldegesetz sollen vor allem Scheinanmeldungen verhindert werden. Wenn ein Mieter aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss er sich abmelden.

Doch wie viele Wohnungen gibt es in Salzwedel und den Ortsteilen überhaupt? „Zum 9. Oktober sind 24 545 Hauptwohnungen angemeldet. Daneben gibt es noch 163, die beides – also Haupt- und Nebenwohnung – in Salzwedel und der Ortsteile angemeldet haben, sodass man auf insgesamt 24 708 Hauptwohnungen kommt. Die Summe der angemeldeten Nebenwohnungen in Salzwedel beträgt 1394“, berichtet Stadtsprecher Andreas Köhler auf Anfrage.

Die Zahlen beziehen sich auf die Kernstadt Salzwedel und die 48 Ortsteile. Bezogen auf die Kernstadt wären es 16 882 Haupt- und 77 Nebenwohnungen, zusammen 16 959 gesamt in der Hansestadt. 987 Menschen haben nur eine Nebenwohnung in der Kernstadt angemeldet.

Interessant in diesem Zusammenhang: Zum 30. Juni 2014 lebten 24 282 Menschen in der Hansestadt auf einer Fläche von 305 Quadratkilometern. Die große Zahl gemeldeter Wohnungen zeigt auch, dass die Hansestadt mit dem demografischen Wandel zu kämpfen hat und Wohnraum ausreichend vorhanden sein müsste. Allerdings sagen die Zahlen nichts über die Wohnungsgröße oder deren baulichen Zustand aus.

Mit dem neuen Meldegesetz wurde auch die Einzugsbestätigung durch den Vermieter wieder eingeführt. Die Meldebestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen. Auch wird das Ziel verfolgt, den ausufernden Missbrauch mit Adressen einzudämmen.

So muss beispielsweise im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, künftig angegeben werden, dass die Auskunft für einen gewerblichen Zweck benötigt wird. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden. Auskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Betroffenen in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben. Die Einwilligung muss gegenüber der Auskunft verlangenden Stelle erklärt werden. Sie kann auch gegenüber der Meldebehörde als eine generelle Einwilligung für einen oder beide der genannten Zwecke abgegeben werden. „In der Hansestadt Salzwedel sind allein für dieses Jahr bereits 235 Anträge für eine Auskunftssperre gestellt worden“, erklärt Andreas Köhler auf Anfrage.

Bei Nachfragen können sich Bürger an die Leiterin des Salzwedeler Bürgerbüros, Anja Weißbach, unter der Telefonnummer 03901/6 53 50 wenden.