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Gericht Richter kritisiert Arbeit der Polizei

Richter Klaus Hüttermann hat gestern zwei Salzwedeler zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie hatten einen Afrikaner brutal zusammengeschlagen.

Von Antonius Wollmann 11.11.2015, 20:00

Salzwedel l Um kurz nach 9 Uhr betrat Richter Klaus Hüttermann den Saal des Salzwedeler Amtsgerichts. Nachdem bereits in der Vorwoche verhandelt worden war, war die Beweisaufnahme wenige Augenblicke später beendet und die Staatsanwältin trug ihr Plädoyer vor: Sie sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Angeklagten der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hatten.

Sie stützte sich dabei auf die Aussage der zwei Hauptbelastungszeugen. Die hatten die beiden Angeklagten eindeutig identifiziert. „Die Zeugen haben den Tathergang schlüssig und glaubwürdig geschildert. Es gibt keinen Grund, an ihren Äußerungen zu zweifeln“, sagte die Staatsanwältin.

Julian P. und David R. (Namen geändert) war vorgeworfen worden, in den frühen Morgenstunden des 19. April 2014 einen aus Afrika stammenden Mann vor der Diskothek Speicher mit weiteren Tätern zusammengeschlagen zu haben. Die Zeugen erkannten aber nur Julian P. und David R. Deshalb konnte nicht allen Tätern der Prozess gemacht werden. Das Opfer hatte ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades davongetragen.

Für Julian P., dem Kontakte ins Rocker-Milieu nachgesagt werden, forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Er hatte sich während der Tat als besonders brutal hervorgetan und ist zudem vierfach vor- bestraft. Der nicht vorbestrafte Mittäter David R. sollte hingegen zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt werden, ebenfalls auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Die Anwältin des Geschädigten, der als Nebenkläger auftrat, schloss sich der Forderung an. Sie bemängelte allerdings, dass nicht alle an der Tat Beteiligten auf der Anklagebank saßen. Dies führte sie auf ein Versagen der Polizei zurück, die bei der Beweisaufnahme geschludert hätte.

Zeugen hatten während des ersten Verhandlungstages berichtet, dass sich die Beamten mehr für ein im Zuge des Vorfalls beschädigtes Auto interessiert hätten als für das Opfer, das nur wenige Meter entfernt verletzt im Gras gelegen hatte. Erst nach den Aufforderungen der Zeugen, hätten die Polizisten sich dem Opfer an- und die Aussagen aufgenommen.

Nach einer Unterbrechung sprach Richter Klaus Hüttermann das Urteil. Er schloss sich dabei den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Allerdings beließ er es bei Julian P. bei einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, bei drei Jahren Bewährung. Zudem muss der Mann eine Strafe von 1000 Euro zahlen. 500 Euro davon gehen an den Geschädigten. David R. kam mit acht Monaten Freiheitsstrafe und drei Jahren Bewährung davon. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 500 Euro.

In seiner Urteilsbegründung fand Hüttermann klare Worte: „Es war eine indiskutable Tat, die mit einer abgestuften Freiheitsstrafe geahndet werden muss. Das Opfer wird noch lange zu leiden haben.“ Er sparte nicht mit Kritik an der Polizei: „Sie hat ein schwaches Bild abgegeben. Es ist den couragierten Zeugen zu verdanken, dass der Prozess in dieser Form stattgefunden hat.“