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Winterdienst Salzwedel ist fit für den Winter

Die Hansestadt will Schnee und Glätte mit 80 Tonnen Streusalz begegnen.

Von Fabian Laaß 27.11.2015, 02:00

Salzwedel l Geht es nach den Mitarbeitern des städtischen Bauhofes, kann der Winter kommen. Drei Fahrzeuge sind bereits für den Winterdienst umgerüstet. „Die anderen Fahr- zeuge werden je nach Wetterprognose umgebaut“, erklärte Stadtmitarbeiter Andreas Köhler auf Volksstimme-Anfrage.

Auch einen Bereitschaftsdienst haben die Verantwortlichen wieder eingerichtet. Dieser ist werktags von 4 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 6 bis 20 Uhr im Einsatz. Auf insgesamt acht Touren sollen stark befahrene Kreuzungen, Rad- und Gehwege sowie Bushaltestellen und andere öffentliche Einrichtungen von Schnee und Eis befreit werden.

„Aufgrund des Wegfalls zweier Fahrzeuge musste eine Tour auf die verbliebenen Fahrzeuge verteilt werden. Daher kann es im Vergleich zum Vorjahr zu zeitlichen Verschiebungen kommen“, so Andreas Köhler. Ein neues Einsatzfahrzeug könne wegen der finanziellen Lage der Stadt nicht angeschafft werden.

Die Stadtverwaltung bittet die Einwohner auch um Verständnis, sollte es beim Winterdienst zu Verzögerungen kommen. „Die Kollegen können trotz größter Bemühungen nicht zur gleichen Zeit an jeder Stelle sein“, merkte der Stadtmitarbeiter an. Die städtischen Silos sind mit 80 Tonnen Streusalz sowie 50 Tonnen Salz-Splitt- und Salz-Sandgemisch gefüllt. In den Ortsteilen übernimmt die Jeetze Landschaftssanierung den Winterdienst.

Aber auch die Grundstückseigentümer sind in der Pflicht. Angrenzende Gehwege müssen auf einer Breite von mindestens 1,50 Meter freigehalten werden. „Ist kein Gehweg vorhanden, ist auf der Fahrbahn eine Gehbahn von einem Meter zu beräumen“, berichtete Andreas Köhler. Nach 18 Uhr gefallener Schnee und Eisglätte müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt werden. Dazu sollen Sand, feiner Kies, Splitt oder Sägespäne benutzt werden. „Nur bei extremer Glätte ist der Einsatz von Streusalz gestattet. Chemikalien dürfen nicht verwendet werden.“

Schnee kann zudem nicht von Grundstücken auf Gehwege und Fahrbahnen geschoben werden. Außerdem sollte der von den Gehwegen und Fahrbahnen geräumte Schnee nicht zu Behinderungen führen.

Die Straßenreinigungssatzung kann hier abgerufen werden.