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Bürgermeisterwahl Die Chancen stehen 50 zu 50

Die Chance, dass im Fall der Wiederholung der Bürgermeisterwahl in Salzwedel am Dienstag ein Urteil gesprochen wird, ist groß.

Von Arno Zähringer 14.12.2015, 02:00

Salzwedel/Magdeburg l Wer den Saal 1 des Verwaltungsgerichtes in Magdeburg allerdings als Sieger verlassen wird, Sabine Blümel oder Andreas Vogel als Vertreter der Stadt Salzwedel, ist absolut offen. „Ich gehe davon aus, dass die Sache entschieden wird“, sagt Christoph Zieger, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Magdeburg. Mit „die Sache“ meint Zieger die Klage Sabine Blümels (Salzwedel Land) gegen den Beschluss des Salzwedeler Stadtrats, die Bürgermeisterwahl teilweise wiederholen zu lassen.

Sabine Blümel hatte sich in der Stichwahl am 8. März mit drei Stimmen Vorsprung gegen Amtsinhaberin Sabine Danicke (parteilos) durchgesetzt. Zwei Tage später bestätigte der Gemeindewahlausschuss bei einer Gegenstimme das Resultat.

Vier Einsprüche gab es schließlich gegen das Wahlergebnis, über die der Stadtrat am 6. Mai zu entscheiden hatte. So wählten in Pretzier zwei Bürger, obwohl sie gar nicht stimmberechtigt waren. Im Bürgercenter konnte eine Briefwählerin, die sich spontan zur Direktwahl entschieden hatte, nach Meinung der Einspruchsführer nicht nach den Grundsätzen der geheimen Wahl abstimmen.

Am 6. Mai schließlich beschloss der Salzwedeler Stadtrat mit 23:13 Stimmen, die Briefwahl und die Wahl in Pretzier für ungültig zu erklären. Damit wären rund 2500 Einwohner berechtigt gewesen, erneut über die Bürgermeisterwahl abzustimmen. Doch gegen den Beschluss klagte Sabine Blümel.

Vor Gericht wird die Hansestadt Salzwedel laut Stadtratsbeschluss übrigens durch Rechtsamtsleiter Andreas Vogel vertreten. Er führt seit Mitte Juli als kommissarischer Bürgermeister die Amtsgeschäfte der Stadt, nachdem die Amtszeit Sabine Danickes abgelaufen war. Das Pikante an dieser Konstellation: Vogel fällt damit die Aufgabe zu, vor Gericht gegen seine mögliche künftige Chefin zu agieren.

Denn letztlich hat das Urteil der 9. Kammer zwei mögliche Folgen: Bekommt Sabine Blümel Recht, ist die Stichwahl gültig und sie automatisch die neue Bürgermeisterin von Salzwedel. Stimmt das Verwaltungsgericht allerdings der Einschätzung der Stadt zu, dann muss die Wahl komplett wiederholt und neu ausgeschrieben werden. Denn eine Teilwiederholung ist wegen der ohnehin knappen Fristen nicht mehr möglich. Die Kommunalaufsicht müsste dann einen Wahltermin festlegen.

Ob dafür der von vielen Kommunalpolitikern bereits ins Auge gefasste Sonntag, 13. März, – der Tag der Landtagswahl – in Frage kommt, ist zweifelhaft. Voraussetzung wäre unter anderem, dass die Kammer – bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei Ehrenamtlichen – unter Vorsitz von Richter Uwe Haack, zugleich Vize-Präsident des Verwaltungsgerichts, am Dienstag definitiv eine Entscheidung über die Klage mit der Nummer 9A 498/15 fällt und die Beteiligten auf weitere Rechtsmittel verzichten. Darüber müsste der Salzwedeler Stadtrat dann in einer Sondersitzung – vermutlich noch vor Weihnachten – entscheiden.

Im Vorfeld der Verhandlung am morgigen Dienstag um 11 Uhr wollte sich kaum ein Kommunalpolitiker zum möglichen Ausgang äußern. Viele schätzen die Chancen auf 50 zu 50 ein – in jedwede Richtung. Häufig zitiert wird der Satz, den Anwälte gerne gebrauchen: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“