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Freizeit Aus für Draisinen-Fahrten nach Klötze

Geschäftsführer Gerhard Curth der Deutschen Regionaleisenbahn war über die Draisinenfahrt nicht informiert.

Von Alexander Walter 04.02.2016, 14:00

Salzwedel l Die Idee des Vereins Erlebnissport Altmark, touristische Draisinenfahrten zwischen Salzwedel und Klötze anzubieten, steht vor dem Aus.

„In Sachsen-Anhalt sind solche Fahrten auf öffentlichen Eisenbahnstrecken wie der zwischen Salzwedel und Klötze nicht zulässig“, betonte am Mittwoch Gerhard Curth, Vorsitzender Geschäftsführer der Deutschen Regionaleisenbahn (DRE), der die Strecke gehört. Die Bahnaufsichtsbehörde Halle habe das in einem Telefonat bestätigt.

Curth sagte weiter, weder die DRE noch die Bahnwärterei Klötze hätten die Inspektionsfahrt genehmigt, zu der Mitglieder des Vereins Erlebnissport Altmark am Sonntag aufgebrochen waren. Seiner Ansicht nach handele es sich um einen „Eingriff in den Eisenbahnbetrieb“ und damit um ein „Offizialdelikt“. „Das war grenzwertig“, so Curth weiter. „Nicht auszudenken, wenn da etwas passiert wäre.“

Konkret sei Bernd Mertens, Mitarbeiter in der Bahnwärterei Klötze, angerufen worden, nachdem die Draisine des Vereins bereits auf der Strecke war. Mertens habe sich mit der zentralen Zugleitung mit Sitz in Pretzsch bei Wittenberg in Verbindung gesetzt, die dann die Auflage erteilte, die Fahrt abzubrechen. „Es wird oft nicht ernst genommen, dass es sich bei diesen Strecken um öffentliche Trassen handelt, die jederzeit für Zugbestellungen vorzuhalten sind“, sagte Curth. Die DRE stelle die Strecke als Infrastrukturunternehmen nur zur Verfügung, habe aber keinen Einfluss darauf, wer dort fahre. Curth will dennoch Kontakt zum Verein Erlebnissport aufnehmen. So sei denkbar, dass dessen Mitglieder Draisinenfahrten auf dem Abschnitt Arendsee-Salzwedel (bis Ritze) anbieten, bevor die Strecke im Jahr 2017 ebenfalls für die Nutzung freigegeben wird.

In Niedersachsen gelten laut Curth andere Regelungen. So könne die Strecke Lüchow-Dannenberg, die ebenfalls der DRE gehört, durchaus vom Bahnbetriebsleiter für Draisinen-Fahrten gesperrt werden.