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Altmarkkreis Betriebe fragen nach Kurzarbeit

Corona-Virus: Altmärkisch Unternehmen rechnen mit Einbußen. Bei der Agentur für Arbeit in Stendal gibt es Anfragen nach Kurzarbeitergeld.

Von Antje Mewes 16.03.2020, 00:01

Salzwedel l Nach der Absage der meisten Veranstaltungen befürchten die Gaststätten und Hotels erhebliche Einbußen. Das wurde am Rande der Altmark-Jugendmeisterschaften in den gastronomischen Berufen an der Salzwedeler Berufsschule deutlich. Die Agentur für Arbeit in Stendal hat auch aus anderen Branchen die Nachricht erhalten, dass sich die Corona-Pandemie auf die Wirtschaft in der Altmark auswirkt. Es gab bereits Anfragen zum Kurzarbeitergeld von Firmen aus allen Wirtschaftsbereichen, neben dem Gastgewerbe aus Dienstleistungsbereichen und lebensmittelverarbeitenden Unternehmen. Die Firmenvertreter werden von Mitarbeitern im gemeinsamen Arbeitgeberservice zu den Fördervoraussetzungen und dem Verfahrensablauf für die Beantragung von Kurzarbeitergeld informiert, erklärt Olaf Lange, Bereichsleiter der Arbeitsagentur auf Anfrage der Volksstimme.

„Fakt ist: Wenn es bei Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus zu Arbeits- und Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten“, erklärt er. Voraussetzung für den Bezug sei, dass aufgrund von wirtschaftliche Ursachen und einem unabwendbaren Ereignis die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind.

Das könne beispielsweise dann der Fall sein, wenn aufgrund Beschränkungen wegen der Pandemie Lieferungen ausbleiben, die Produktion stagniert und dadurch die Arbeitszeit verkürzt werden muss. Ein weiterer Grund seien staatliche Schutzmaßnahmen, wie etwa Betriebsschließungen, die zu Arbeits- und Entgeltausfall führen. Lange: „Die Arbeitsagenturen müssen jeden Einzelfall prüfen – und in jedem Einzelfall kann die wirtschaftliche Ursache anders bewertet werden.“

Die Bundesregierung hat neue Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. „Das Gesetz soll im Schnellverfahren dem Bundestag und Bundesrat vorgelegt werden und dann umgehend in Kraft treten“, erklärt er weiter. Bisher galt die Regelung, dass ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein musste. Künftig müssen nur mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sein. „Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden soll die Bundesagentur für Arbeit voll erstatten können“, informiert der Bereichsleiter. Bisher mussten die Arbeitgeber diese Kosten in voller Höhe selbst übernehmen. Neu sei ebenfalls, dass auch Leiharbeitnehmer künftig Kurzarbeitergeld erhalten sollen.

Wichtig sei, dass Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, dies zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Es werde dann geprüft, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Ist dies der Fall, kann der Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld auch online gestellt werden.

Arbeitgeber können sich bei Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld direkt an ihren Ansprechpartner des Arbeitgeberservices wenden oder sich im Internet oder bei der Hotline für Arbeitgeber 0800/455  55  20 informieren.