1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Gartenfeuer ab 1. März wieder erlaubt

AltmarkkreisGartenfeuer ab 1. März wieder erlaubt

Die Sonne lacht, im Garten wartet Arbeit. Aber aufgepasst: Gartenfeuer sind im Altmarkkreis Salzwedel erst ab dem 1. März wieder erlaubt.

24.02.2021, 13:30

Altmarkkreis (vs) l Vom 1. März bis 15. April, montags bis sonnabends von 11 bis 17 Uhr, ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel wieder möglich. Darauf weist Kreissprecherin Birgit Eurich hin. Zuvor sollte jedoch geprüft werden, ob die Abfälle kompostiert, über Biotonne oder Wertstoffhof abgegeben oder anderweitig verwertet werden können. Erst danach dürfen diese verbrannt werden.

Die Verbrennungsordnung des Kreises regelt, welche Abstände zu Gebäude- und Grundstücksgrenzen sowie Krankenhäusern, Kitas, Schulen, Altersheimen, Pflegeeinrichtungen und zu Waldgebieten eingehalten werden müssen. Die Grundfläche des Feuers darf maximal 1,5x1,5 Meter betragen und höchstens ein Meter hoch sein. Ständige Kontrolle ist ebenso wichtig wie das sichere Ablöschen.

Die Verordnung kurz zusammengefasst:

Verbrennungszeiträume:

  • 01.03. - 15.04. eines jeden Jahres
  • 01.10. - 15.11. eines jeden Jahres
  • ausschließlich montags bis samstags in der Zeit von 11 bis 17 Uhr

Das Feuer sollte nicht länger als zwei Stunden brennen. Der Beginn ab 11 Uhr wurde deshalb festgelegt, "da dann die meiste Morgenfeuchte aus den Abfällen bereits entwichen ist und es nicht mehr zu Qualmbelästigungen für die Nachbarn kommen kann".

Einhalten von Mindestabständen:

  • 10 Meter zu Gebäude- und Grundstückgrenzen, Leitungen & anderen brennbaren bzw. gefährdeten Gegenständen oder Sachen.
  • 100 Meter zu Krankenhäusern, Kindereinrichtungen, Schulen, Altersheimen und Pflegeeinrichtungen.
  • 30 Meter zum Wald (im Sinne des Waldgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).

Die komplette Verordnung ist auf der Homepage des Altmarkkreises einsehbar.