Amtsgericht Sexbilder via WhatsApp

Heftig auf den Po geschlagen, die Brust angefasst und gekniffen: Dafür hat sich ein Salzwedeler vor dem Amtsgericht verantworten müssen.

Von Alexander Rekow 02.04.2019, 15:01

Salzwedel l Gleich mehrmals soll ein 23-Jähriger eine junge Frau im vergangenen Jahr sexuell belästigt haben. Ort des Geschehens: Eine Unterkunft für Menschen mit Behinderungen, was dem Fall eine weitere Brisanz verlieh. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf dem Mann im Salzwedeler Amtsgericht vor, einer 23-Jährigen am 15. August vergangenen Jahres erst einen Klaps auf dem Po gegeben und anschließend so fest auf diesen geschlagen zu haben, dass sein Handabdruck blieb. Weiterhin soll er ihre Brust betatscht und sogar noch reingekniffen haben. Doch die Wahrheitsfindung gestaltete sich für das Gericht als schwierig.

Der Angeklagte, der sich fast die ganze Verhandlung in Schweigen hüllte, ließ über seinen Verteidiger, der gleichzeitig auch sein Betreuer ist, ein Teilgeständnis ausrichten. Demnach habe er der Frau im Treppenhaus der Wohnreinrichtung einen Klaps gegeben und einmal die Brust berührt. „Diese unschöne Sache wird eingeräumt“, sagte sein Anwalt. Aber fest zugeschlagen habe er nicht. In die Brust gekniffen ebenso wenig.

Richter Klaus Hüttermann erläuterte im Gericht, dass ein Gutachten vorliege, das dem Angeklagten eine Lernbehinderung bescheinige. Trotzdem: „Ihnen ist doch klar, dass Sie eine Frau nicht angrabschen dürfen“, fragte er den jungen Mann. Nach etwas Warten kam: „Ja.“ Nicht mehr und nicht weniger. „Aber warum haben Sie es gemacht?“, hakt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nach. „Das war nur Spaß“, antwortet er kleinlaut. „Spaß?“, das wollte Klaus Hüttermann so nicht stehen lassen. Denn wie der Richter erklärte, war dies kein Einzelfall. Auch andere Schützlinge der Einrichtung haben über ähnliche Vorfälle berichtet. „Die Frauen sind Opfer, das hat mit Spaß und Übermut nichts zu tun“, wird der Richter deutlich: „Das läuft doch seit Jahren so, dass Sie übergriffig sind.“

Denn neben den körperlichen Übergriffen soll der Mann in der Vergangenheit Fotos seines Penis` über Privatchats bei Facebook und WhatsApp versandt haben. Darin soll er die Opfer aufgefordert haben, dass sie ihm auch ihre Genitalien zeigen, erklärt Richter Klaus Hüttermann. Auch habe er darin nachdrücklich gefordert, mit den Opfern Geschlechtsverkehr haben zu wollen. Der 23-Jährige sank unterdessen noch weiter auf seinem Stuhl auf der Anklagebank. Sein Blick blieb starr auf den Notizen seines Verteidiger.

Das änderte sich auch nicht, als das Opfer in den Zeugenstand kam. Die eingeschüchterte junge Frau hatte ihre Mutter als Beistand neben sich sitzen. „Ich bin die Treppe hoch, da hat er mir auf den Po gehauen“, erinnert sie sich. Ein weiterer Mitbewohner tat dies auch, entschuldigte sich aber unmittelbar danach. Sie sagte beiden unmissverständlich, dass sie dies nicht möchte. Dann ging sie auf ihr Zimmer. Als sie wieder raus kam, stand der 23-Jährige bereits vor der Tür und packte sie fest an die Brust, sodass ein blauer Fleck blieb. Die 23-Jährige erklärte unter Tränen, dass sie daraufhin rückwärts gegen die Türklinke lief. Was blieb waren wieder ein Hämatom und fortan Albträume. „Es hat gebrannt“, sagte sie weinend. Auch entschuldigt habe sich der Angeklagte, entgegen dem Mittäter, bis heute nicht.

Der Verteidiger erklärte indes, dass sein Mandant bereits bei einem Sexualtherapeuten vorstellig gewesen war, dieser ihm aber nicht helfen könne. Nun laufe es darauf hinaus, dass der Angeklagte zum Ende diesen Jahres einen Platz in einer Traumatherapie bekomme. Unterm Strich einigte sich der Angeklagte mit dem Opfer auf eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 300 Euro. Diese kann er in sechs Raten abzahlen. Das Verfahren ist damit eingestellt. Eine zivilrechtliche Forderung steht der jungen Frau aber noch frei. „Vielleicht wäre eine Verurteilung besser gewesen“, mutmaßt der Richter. Aber: „Das muss jetzt ein Ende haben“, fordert er nachdrücklich. In seinen Schlussworten forderte Klaus Hüttermann vom Angeklagten: „Lass Sie in Ruhe.“